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15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
"There are no published instrument procedures at MYEF."

Thore, du verlangst immer alle Gesetzte und Regeln von mir und dann kommst du mit so etwas ......wenn es dort keine Verfahren gibt, muß man das Traffic Pattern VFR fliegen......
15. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Ach so, ich dachte, Du sagst, ne 737 darf nie IFR canceln und dann nach VFR fliegen.
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Oh Mann..... wir sprechen hier von einem Endanflug eines veröffentlichten IFR Verfahrens und den Ausweichregeln in Deutschland....
Hier darf eine B737 kein IFR canceln..... oder warum denkst du, ist der A380 damals über Tannkosh MVA geflogen.... der hätte bestimmt gerne ein ordentlichen Low Approach gezeigt..... :-)

Wenn wir dabei sind, zeig mir doch bitte alle Unterlagen und Regeln, das eine B737 kommerziell in den USA nach VFR geflogen werden dürfen...... mit Quelle bitte...

Ich kenne leider nur alle deutschen Gesetze, dafür aber richtig..... :-))
15. Oktober 2014: Von Thore L. an Lothar Ka
>> Die NfL II 37 2000 ist eine Empfehlung, wie Regelungen für VFR Flugplatzverkehr an unkontrollierten Plätzen gestrickt werden können, die dann verbindlich in der AIP VFR veröffentlicht werden. ...

Guck, jetzt reden wir wieder miteinander. Was Du hier ansprichst, ist ein wesentlicher Punkt meiner Argumentation. Ich sehe NfL nicht als Empfehlungen, da §22 LuftVO besagt:

(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,
1.
die in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz oder in dessen Umgebung; insbesondere die nach § 21a getroffenen besonderen Regelungen für die Durchführung des Flugplatzverkehrs, zu beachten;
15. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Nun, Stefan, das müsste ja irgendwo verboten sein, nicht irgendwo erlaubt.

Ich kenne allerdings in der Tat keine Vorschrift, der bestimmte Flugregeln an bestimmte Flugzeugtypen oder zumindest -größen koppelt - kann es mit ehrlich gesagt auch nicht vorstellen.

Lothar, Stefan, ihr geht beide auf die wesentlichen Punkte meiner (und anderer) Argumentation nicht ein, dadurch wird die Diskussion ermüdend. Es bringt doch Niemanden was, wenn ich mich immer nur wiederhole.

Wenn Ihr mich noch abholen und von Eurer Argumentation überzeugen wollt, brauche ich eine nachvollziehbare Antwort auf Lutz aufgeworfene Fragen. Nicht so was allgemeines, sondern eine Antwort auf jede einzelne Frage. Ausserdem müsste ich wissen, warum die IFR Definition des Endanflugsegments die VFR Definition schlagen muss, und wo geschrieben steht, dass ein IFR Anflug die Platzverkehrsregeln nach §22 LuftVO ändert, also warum ein IFR Anflug sich (AM UNKONTROLLIERTEN PLATZ) nicht in die Platzrunde einfädeln muss, sondern sein Endanflug am FAF halt schon 12NM draussen beginnt.

15. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Stefan K.
Zumindest das FMS der B737 kann das händeln:
Was jetzt ein VFR final approach fix ist, das ist wieder eine Definitionsfrage.

Aus dem operations manual einer 737 (-600 bis 900)
  • RX – runway extension fix

  • FA – VFR final approach fix

  • CF – final approach course fix

  • FF – final approach fix

  • IF – initial approach fix

  • OM – outer marker

  • MM – middle marker

  • IM – inner marker

  • BM – back course marker

  • MD – minimum descent altit

15. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Thore L.
Thore, die besagte NfL 37 sagt von sich selbst explizit, dass sie lediglich eine Empfehlung sei. .

Liest du eigentlich die Texte selbst?

Verbindlich sind die Verfahren gemäß AIP....
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Nicht wieder nur halbe Sachen lesen und das herauspicken was zu deiner Stellung passt......
Und dann bitte erst noch die Quellen für deine B737 VFR ..... obwohl dies hier nicht interessiert, aber du ärgerst mich auch immer damit...... :-)))
15. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Stefan K.
Wenn wir dabei sind, zeig mir doch bitte alle Unterlagen und Regeln, das eine B737 kommerziell in den USA nach VFR geflogen werden dürfen...... mit Quelle bitte...

In USA sollte das gehen. Im Prinzip kann ein Part 121 Operator auch VFR fliegen:
Leider hab ich kein SOP eines US Carriers, aber rechtlich ist es möglich, sonst würde es ja nicht geregelt sein.

14 CFR 121.611 Dispatch or flight release under VFR.

No person may dispatch or release an aircraft for VFR operation unless the ceiling and visibility en route, as indicated by available weather reports or forecasts, or any combination thereof, are and will remain at or above applicable VFR minimums until the aircraft arrives at the airport or airports specified in the dispatch or flight release.

15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Markus Doerr
Geile Post...... fliegen sie die B737 persönlich..... es gibt auch visuell approach.... wie aber schon einige mal erklärt, ist das IFR.... :-)
15. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Stefan K.
Lieber Stefan, Sorry ich fliege keine 737 persönlich, und wohne auch nicht persönlich in USA. Wir wollen ja auch nicht persönlich werden. lach
Im übrigen kenn ich den visual Approach.
15. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Die Quelle bin ich, Stefan, ich habe ja hier von meinen selbst genau so erlebten Erfahrungen berichtet.

Ich hatte auch schon dicke Citations hinter mir, KingAirs, die im Endteil Vollkreise geflogen sind, ganz ohne zu murren, wir sind alle nur Flugzeuge. Da gibt's kein "besser" oder "wichtiger".
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Es ist alles erklärt und alles geregelt, genau so wie ich es noch einmal zusammen gefasst habe.
Und nur das macht auch Sinn, einem LFZ das in seiner Bewegungslenkung eingeschränkt ist eine Landung zu ermöglichen....

Amen.....
15. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Thore L.
Thore, schau dir doch mal Paragraph 22 Ziffer 5 an....
dies sehe ich als Verweis auf die AIP. ..
Und wenn der Platz IFR Verkehr zulässt, werden die zugehörigen Verfahren in der AIP IFR veröffentlicht. Ua bei Eurocontrol öffentlich zugänglich gemacht.

Und für D kenne ich keinen Platz, wo ein IFR Verfahren in der VFR Platzrunde endet

In D darf sich kein IFR Verkehr in die Platzrunde einfädeln. ...
entweder landet er oder geht in den Missed Approach

....oder der Pilot cancelt IFR und wechselt zu VFR. ...
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Na, diese Antwort bekommst du das nächste mal auch...... die Quelle bin ich......:-)))
15. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Stefan K.
Amen.....

Bitte nicht religiös werden, das widerspricht meiner Konfession.
15. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Ich find nicht, Stefan, das alles erklärt ist. Aber egal, bevor ich nie wieder einen Squawk von Dir kriege...

Und Lothar, die besagte NfL erklärt die Grundlagen, die die Landesluftfahrtbehörden für unkontrollierte Plätze entwickeln sollen, sofern §22 LuftVO nicht ausreichen sollte. In der steht, dass man

sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten

hat.

Ich weiss, ich weiss, ihr meint, der Verkehrsfluss kann auch schon 12NM draussen am FAF sein, und ich finde das Quatsch, aber ohne genaue Erklärung des Lutz'schen Fragenkataloges sollten's wir jetzt echt gut sein lassen.
15. Oktober 2014: Von Thore L. an Lothar Ka
Lothar,

Thore, schau dir doch mal Paragraph 22 Ziffer 5 an....
dies sehe ich als Verweis auf die AIP. ..

Du hast einen anderen §22 als ich - ich wusste es ;) Nein, du meinst sicher was anderes.

Und wenn der Platz IFR Verkehr zulässt, werden die zugehörigen Verfahren in der AIP IFR veröffentlicht. Ua bei Eurocontrol öffentlich zugänglich gemacht.

Das wird so sein. Und jetzt zeigst Du mir, woher der VFR Pilot das wissen muss. Der kennt keine IFR AIP, und hat auch noch nie bei Eurocontrol IFR Karten gezogen. Muss er? Wenn ja, wo steht das?
15. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Thore L.
Thore, er braucht die AIP IFR nicht.
er braucht nur im Platzfunk hören, dass da jemand sich 4nm final meldet.....
und sich dann entscheiden, wie er in den Endanflug fliegt, ohne den anderen zu behindern oder gar zu gefährden. ...

Und aufgrund der RMZ weiß er, dass es neben dem kurzem VFR endAnflug auch ein langer IFR Endanflug möglich ist.... (für den man üblicherweise zusätzlich zahlen darf)
15. Oktober 2014: Von Lutz D. an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
Zur direkten Anwendbarkeit von SERA schreibt mir die Europäische Kommission heute:

Sehr geehrter Herr Dommel,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bezüglich der Rechtsverbindlichkeit einer Verordnung möchten wir Sie informieren, dass diese unmittelbar gültig ist. Das heißt sie schafft Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen tätig werden müssen.

Im Gegensatz zu den Richtlinien, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, und den Entscheidungen, die ganz bestimmte Adressaten haben, richtet sich die Verordnung an alle.

Die Verordnung wird vom Rat der Europäischen Union gemeinsam mit dem Europäischen Parlament oder von der Europäischen Kommission allein angenommen:
https://ec.europa.eu/eu_law/introduction/what_regulation_de.htm

Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 weist darauf hin, dass Mitgliedstaaten beschließen können, die Verordnung bis zum 4. Dezember 2014 nicht anzuwenden.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
https://europa.eu - Ihr direkter Weg zur EU!


Nicht, dass ich das nicht gewusst hätte. Das BMVI habe ich auch gefragt, zeitgleich. Mal sehen.
15. Oktober 2014: Von Malte Höltken an Lothar Ka
er braucht nur im Platzfunk hören, dass da jemand sich 4nm final meldet....

Das Argument funktioniert aber auch andersrum. Damit der Kollege im 10 Meilen IFR-Anflug auf Allendorf merkt, daß er (sogar von links kommend) Ausweichpflichtig ist, muß er doch nur meinen Funkspruch auf Marburg Info mitbekommen, daß ich mich im 8 Meilen Final befinde....

Nebenbei bemerkt kann ich bei 8 km Sicht in E einen 12 NM entfernten Flugplatz nicht sehen. "Rausschauen, ob da ein Flugplatz ist" kann also nicht funktionieren.
15. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Malte Höltken
Malte, du solltest schon wissen, wo sich dein Flieger gerade befindet, und auf der Karte kannst du dann locker einen Platz mit RMZ in 20 km erkennen.....
15. Oktober 2014: Von Lutz D. an Lothar Ka
Und wenn ich in G auf einem DIY final befinde auf unkontrollierten Platz ohne RMZ? (ab 5.12.).
15. Oktober 2014: Von Lutz D. an Lutz D.
...aber ich sollte aufhören, die gleichen Fragen wieder und wieder zu stellen.
15. Oktober 2014: Von RotorHead an Lutz D.
Wer nach IFR fliegt, hat sich an die Instrumentenflugregeln zu halten!!! Diese Regeln sind bei der ICAO und ggf. Ausnahmen in den entsprechenden AIPs nachzulesen. Nirgendwo findet sich dort ein "DIY"-Approach. Die niedrigste Mindesflughöhe ist 1000 ft AGL im Umkreis von 8 km. Diese kann zur Landung ohne veröffentlichten Approach nur mit einem Visual Approach unterschritten werden. Beim Visual Approach muss die Runway in Sicht sein. Ein Visual Approach ist übrigens ein IFR-Verfahren.

Noch ein Punkt: Wer meint, sich privat nicht an Mindessichtbedingungen für einen veröffentlichten Approach halten zu müssen, sollte einmal § 31 3. DV LuftBO lesen.

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