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6. Juli 2008: Von  an Peter Schmidt
Also ich halte den Begriff "Mandatory Service Bulletin" für ein Unwort.Soweit ich mich entsinnen kann,gibt es doch rechtlich gesehen nur Folgende dinge die ich Verbindlich einhalten muß:
Lebenszeitbegrenzungen,vom Hersteller festgesetzte GÜ Zeiten(bzw im kennblatt festgeschriebene).und LTA's. Eine Service Bulletin
ist meines wissens nicht verbindlich,sondern ne empfehlung,die bei nichtbeachtung ggf eine Haftung des Herstellers ausschließt.
(so zumindest die Auffassung der Prüfer eines großen lfz Herstellers)
Ich persönlich würde das ganz einfach Handhaben in der Praxis:
Entsprechende TM's bzw SB's im "LTB Office"und entsprechend in der LTA/SB übersicht sowie der Betriebszeitenübersicht berücksichtigen.Dem Halter die entscheidung überlassen was die Durchführung angeht und solange an den Bauteilen bzw Baugruppen keine Schäden feststellbar sind und damit offensichtlich die Lufttüchtigkeit gegeben ist,nach Rücksprache mit der Zuständigen Aussenstelle des LBA(im zweifelsfall auch mit herrn D. vom sachgebiet Technik)die Lufttüchtigkeit mit dem Hinweis auf die entsprechenden SB's bescheinigen..

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