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2. Februar 2019: Von  an Chris _____

Und die faktische Mitwirkungspflicht bei der Ueberfuehrung einer eigenen Luftraumverletzung finde ich ziemlich daneben.

So lange Dich das nicht davon abhält, Deinen Transponder einzuschalten, kannst Du das ja "daneben" finden.

Es gibt sicher auch Menschen, die es ziemlich daneben finden, dass sie an ihrem Auto ein Nummernschild sichtbar anbringen müssen - dient ja auch nur der "faktischen Mitwirkungspflicht bei der Überführung der eigenen" Verkehrsvergehen.
Hierzu gibt es aber in der Tat schon genügend Rechtsprechung, die alle im Tenor besagt, dass es ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit gibt, solche Verstösse effizient ahnden zu können und nicht bei jedem Geschwindigkeitsvertoss eine sündhaft teure SoKo zur Ermittlung des Halters einrichten zu müssen.


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