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10. August 2018: Von Florian S. an Chris _____

Und wie ist der optimale Umgang mit Flugleitern der Art, wie sie im Winkler-Artikel beschrieben sind?

Einfach fügen? Einfach ignorieren? (das hatte ja neulich in Aschaffenburg mal ein juristisches Nachspiel)

Das ist total einfach: So lange es nicht unmittelbar die Flugsicherheit gefährdet schlicht das machen, was der Türmer sagt. Er ist Hausherr des Flugplatzes und kann Dir sagen, was Du im Flugplatzverkehr tun sollst. Die einzig zulässigen Ausnahmen sind, wenn Du das nicht kannst, was er von Dir will oder wenn es eben die Sicherheit gefährdet.

Du muss Dir schon sehr sicher sein, dass Dein Überblick über die aktuelle Situation besser ist, als die des Flugleiters: Vielleicht hat er gerade einem anderen Flugzeug, das ein Funkproblem hat oder ohne Funk unterwegs ist, per Lichtzeichen die Landung gestattet. Bist Du Dir sicher, dass Du das gesehen hast?
Nur weil Du Dich mit einem anderen Flugzeug geeinigt hast, heisst das ja nicht, dass nicht irgendwo ein drittes Flugzeug ist, von dem ihr beide nichts wisst...

Wenn Du der Meinung bist, dass seine Anweisung unzulässig war, dann kannst Du das immer noch nachher mit ihm ausdiskutieren oder ihn anzeigen.

Was übrigens auch ein gängiges Missverständnis ist: Wenn ein Flugleiter sagt "Nächste Meldung Queranflug", dann bedeutet das nicht, dass man direkt in den Queranflug reinschiessen darf. Natürlich ist die normale Platzrunde wie vorgeschrieben zu fliegen und man meldet sich halt im Queranflug.

Wenn kein Flugplatzverkehr ist, dann kann man ja den Flugleiter nett fragen, ob die Anwohner oder er etwas gegen einen Direktanflug haben. Wenn nicht, dann spricht nichts dagegen.

10. August 2018: Von Lennart Mueller an Florian S. Bewertung: +3.00 [3]

Er ist Hausherr des Flugplatzes und kann Dir sagen, was Du im Flugplatzverkehr tun sollst.

Sagen kann er viel, aber nicht vorgeben.

10. August 2018: Von Tobias Schnell an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

Wenn ein Flugleiter sagt "Nächste Meldung Queranflug", dann bedeutet das nicht, dass man direkt in den Queranflug reinschiessen darf.

Vor allem bedeutet das nicht, dass man die anderen Teile der Platzrunde dann nicht mehr melden soll. Dass man Meldungen für den Flugleiter (statt für die anderen Flugzeuge im Platzverkehr) macht, ist das noch viel gängigere und viel gefährlichere Missverständnis.

10. August 2018: Von Stefan K. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich hole schonmal das Popcorn.....

10. August 2018: Von Roland Schmidt an Stefan K. Bewertung: +2.00 [2]

Hatte ich total überlesen, dass die HB-HOT in der Platzrunde abestürzt ist.

Kann nicht mehr lange dauern, bis Thore L. in die Diskussion einsteigt :-)

10. August 2018: Von Nicolas Nickisch an Roland Schmidt Bewertung: +1.67 [3]

Ich hätte ja gerne den 60. Beitrag zu diesem Drama beigetragen. Eine Telco später und schon die Chance verpasst - aber naja.

Das Orginal-Posting bezog sich m.W. auf den tragischen Unfall der HB-HOT - oder ?

Dieser Thread schlägt meiner Meinung nach den bisher grössten Bogen:

Gleich zu Anfang ein Exkurs zum Thema Unwirtschaftlichkeit der LH JU52 inkl. Aufgabe des Projektes Connie.

Dann recht interessante numerische Betrachtungen zum Thema Leistungsverlust der Motoren durch Temperatur/Höhe und zuschaltbare Turbolader.

Das ist ja noch im weitesten Sinne themenbezogen.

Der Rest ist aber in jeder Form "Thema verfehlt" !

Über zeitliche Kumulation von Unfällen zum Risiko des GA-Fliegens, dies gleichzusetzen mit dem Risiko des Motroradfahrens und dann zur Gültigkeit von Platzrunden zu kommen - das schafft noch nicht mal eine total besoffene Stammtischgesellschaft!

Echt reife Leistung! Ich möchte aber natürlich nicht die Bemühungen und Verdienste der heisspornigen Diskutanten schmähen, die viel Zeit und Mühe investieren Artikel zu zitieren und Links zu kopieren.

Mit Verlaub: Schwachsinnige Diskussion

BTW: Sollte ich einen oder 2 Zwischenschritte ausgelassen haben - spart Euch die Kommentare

10. August 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Roland Schmidt

Den Kommentar hatte ich mir heute morgen auch verkniffen. Mir war auch nicht erinnerlich, dass die Tante JU in der Platzrunde ihr trauriges Ende fand :-(

Nach meinem Kommentar jetzt habe ich nur Sorge, dass ich 20 Postings später Vorwürfe ernte, dass ich meine Frau schlage, den Hund trete und ein ganz schlechter Mensch bin.....

10. August 2018: Von Chris _____ an Nicolas Nickisch Bewertung: +5.00 [5]

Verstehe das Problem nicht, wenn ein Thread sich entwickelt und dabei auch andere Themen beruehrt.

Gibt auch keine Lesepflicht.

10. August 2018: Von Sven Walter an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Das ist total einfach: So lange es nicht unmittelbar die Flugsicherheit gefährdet schlicht das machen, was der Türmer sagt. Er ist Hausherr des Flugplatzes und kann Dir sagen, was Du im Flugplatzverkehr tun sollst. Die einzig zulässigen Ausnahmen sind, wenn Du das nicht kannst, was er von Dir will oder wenn es eben die Sicherheit gefährdet.

Du muss Dir schon sehr sicher sein, dass Dein Überblick über die aktuelle Situation besser ist, als die des Flugleiters: Vielleicht hat er gerade einem anderen Flugzeug, das ein Funkproblem hat oder ohne Funk unterwegs ist, per Lichtzeichen die Landung gestattet. Bist Du Dir sicher, dass Du das gesehen hast?
Nur weil Du Dich mit einem anderen Flugzeug geeinigt hast, heisst das ja nicht, dass nicht irgendwo ein drittes Flugzeug ist, von dem ihr beide nichts wisst...

Wenn Du der Meinung bist, dass seine Anweisung unzulässig war, dann kannst Du das immer noch nachher mit ihm ausdiskutieren oder ihn anzeigen.

Bei allem Respekt, vielleicht sollten andere, weniger erfahrene Foristen diese Interpretation sich erst zu eigen machen, nachdem sie sich nicht nur die Gesetzesquellen durchgelesen haben, sondern ein paar Gerichtsakten. Ein Flugleiter ist Hausherr am Boden, nicht in der Luft. Er ist keine Flugverkehrskontrollstelle. Wenn das total einfach wäre, wären diesen Gerichtsakten deutlich dünner. Warnen sollte er immer, Kommandos in die Luft erteilen... oh weia.

(im Beispiel mit den Lichtzeichen hätte er sicherlich innerhalb der Meldung 10 nm oder 5 min vorm Erreichen des Platzes Zeit gehabt, auf den "Nordo"-Platzrundenverkehr hinzuweisen, was äußerst sinnig ist. Die Landung muss er per Lichtzeichen gar nicht gestatten, das ist kein kontrollierter Platz, wo Einflugberechtigungen erteilt werden müssten. Und für das dritte oder vierte Flugzeug wäre Luftraumbeobachtung eben wichtig, da könne der FL sogar mal helfen ;-)).

10. August 2018: Von Karpa Lothar an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Noch etwas grundsätzliches:

wenn ich auf einem fremden Platz Lande, bin ich dort Gast

und der Anstand gebietet, dass ich den Gastgeber und seine Wünsche respektiere - auch dann, wenn mir dessen Repräsentant unsympathisch ist


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