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Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Was tun mit den ADS-B-Daten?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Gestern 20:08 Uhr: Von F. S. an Rolf Andreas Bewertung: +1.00 [1]

Also, das LBA sagt dazu hier:
" Der Einsatz eines PLB als Alternative zum festeingebauten ELT ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist jedoch der nichtgewerbliche Flugbetrieb mit „anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen“. Zudem darf die bauartbedingte höchstzulässige Fluggastsitzanzahl von sechs Personen nicht überschritten werden. Es muss sichergestellt sein, dass das PLB am Körper eines Besatzungsmitgliedes oder eines Passagiers getragen wird. Dies gilt auch für ein Survival ELT (ELT(S))."


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