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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Juli 2025 15:46 Uhr: Von ch ess an Gottfried Sodeck

Wenn ich das Guidance Dokument, und nach erstem Überfliegen auch die unterliegende Regulierung, richtig verstehe, dann gilt das Fristende 31.12 2025 für Handheld Fire Extinguisher mit Halon-211.

Danach könnte der gerinfügig preiswertere Halotron 1 Löscher bspw von H3R (Halotron 1 gilt angeblich als clean agent) ja noch zulässig sein ?

Das wäre noch erwägbar...

Ja, mir ist klar, dass das auch "ein Halon" ist, aber Regulierung kennt oft genug Positiv/Negativlisten, die das Leben erleichtern können.

Ansonsten warte ich auch mal ab... erleichtert dadurch, dass das non-Halon gerade ausverkauft zu sein scheint...

5. Juli 2025 16:35 Uhr: Von Gottfried Sodeck an ch ess

Servus!

Halotron und Derivate sind tatsächlich weiterhin anwendbar ... jetzt kommt aber die Krux: 1. der Feuerlöscher muss wieder nach sämtlichen Regularien zugelassen sein und 2. Flugzeughersteller den Einbau als Alternative für das Airframe gestatten 3. er braucht eine STC oder CS-Stan, damit er in einem EASA-Flugzeug tatsächlich dann eingebaut werden darf und 4. verfügbar, muss er letztlich auch sein ...

Die großen GA-Hersteller und Hersteller für aviatische Feuerlöscher sind in den Staaten beheimatet und dort ist bekanntlich Halon weiterhin erlaubt, das Interesse am Markt Europa wird also überschaubar sein ...

Gottfried

5. Juli 2025 16:47 Uhr: Von Alexander Wolf an Gottfried Sodeck Bewertung: +1.00 [1]

Meine Güte... da können wir gleich mal einen cross-link zum "Normalos vs. Freaks" thread machen.

Hatte auch in USA geschaut (da heißt das neue Wundermittel dann Halotron) - was angeblich nicht in der EU zugelassen ist, weil HCFC?!

Wir schaffen es regelmäßig, uns mit besten Absichten in den Fuß zu schießen. Und am besten noch mit lifetime, statt Druck prüfen / wiegen / nachfüllen.

5. Juli 2025 17:32 Uhr: Von Rolf _PA46 an Alexander Wolf

Was bedeutet das dann für FAA zugelassene Flugzeuge, die hier betrieben werden?

5. Juli 2025 19:02 Uhr: Von Viktor Molnar an Rolf _PA46 Bewertung: +1.00 [1]

Wenn das Flugzeug kunstflugzugelassen ist, kann man sich vom Löscherzwang befreien lassen.

Nur weils wo raucht, heißt das nicht, daß es brennt . . .

Vic



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Roi15_1956-Kopie.jpg

5. Juli 2025 19:52 Uhr: Von Gottfried Sodeck an Rolf _PA46 Bewertung: +2.00 [2]

Rolf!

N-Reg ist nicht betroffen ... ich bin schon langsam beim Gedanken auf N zu gehen ...

LG Gottfried

5. Juli 2025 19:54 Uhr: Von Gottfried Sodeck an Alexander Wolf Bewertung: +2.00 [2]

Servus!

Das ist ja das Perverse an der Sache, aber der GWP ist niedriger, deswegen zugelassen ... es wäre so einfach eine Risikoanalyse zu machen, wie oft der Anwendungsfall ist und dann könnte man den "Umweltschaden" vernünftig beurteilen.

Aber diese Methodik kennen unsere Bürokraten nicht ... ich bin einmal gespannt, was Airlines zu diesem Thema machen ...

LG,

Gottfried

5. Juli 2025 20:28 Uhr: Von Tias Rob an Gottfried Sodeck

Diese Betrachtungen, ebenso wie finanzielle Auswirkungen, etc. werden regelmäßig bei Gesetzgebungen berücksichtigt. Das Ergebnis mag nicht jedem passen, aber gemacht wird das schon.

5. Juli 2025 20:30 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Tias Rob

Wird auch betrachtet, was passiert, wenn statt eines EASA-zugelassenen Fliegers eine N-reg. in Europa brennt ???

6. Juli 2025 01:05 Uhr: Von F. S. an Gottfried Sodeck Bewertung: +1.00 [1]

Warum sollte es ein STC (oder CStan oder ähnliches) brauchen? Was hat der Eigentümer des Type certificate damit zu tun?

Bei mir zumindest ist der Feuerlöscher nicht ins Flugzeug eingebaut - wär ja auch total unpraktisch. Nur der Halter für den Feuerlöscher ist eingebaut. Wenn man den nicht ändern muss, ist der Hersteller schon mal raus.

Jetzt muss man noch schauen, ob der Typ des Feuerlöschers im TCDS steht. Bei mir ist das nicht der Fall.

Also zumindest in der Malibu sehe ich keinen Grund, warum der Austausch des Feuerlöscher zulassungstechnisch schwieriger sein sollte, als ein neueres IPad in einen im Flieger verbauten Halter zu stecken.

16. Oktober 2025 10:51 Uhr: Von Markus Jolas an Gottfried Sodeck

Ist das so?

Woher stammt die Information, dass FAA registrierte Luftfahrzeuge nicht betroffen sind?

Ich lese in den FAQ´s den Satz: "Die Umweltverordnung betrifft die Einführung und Verwendung von halonhaltigen Feuerlöschern in die EU. Zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen für Kabinenhandfeuerlöscher laufen mit Ende 2025 aus."

Also wenn ich ein FAA registriertes Luftfahrzeug in der EU operiere habe ich ja den Halon Feuerlöscher eingeführt und würde ihn ja auch verwenden ....

Danke für sachdienliche Hinweise!

16. Oktober 2025 11:20 Uhr: Von Gottfried Sodeck an Markus Jolas

Servus!

Zwar nichts konkretes, aber pragmatisch: zB. ich betreibe ein N-reg und muss zum Annual; der Prüfer prüft nach FAA-Regularien und nicht nach EASA-Vorschriften ... und die FAA hat Halon noch nicht verboten ...

Primär geht es mir nur um das ARC ...

Wenn es so weitergeht und es ist weit und breit keine Lösung in Sicht, kann ich den Flieger (>1.2 to) im Januar 2025 grounden.

VG,

Gottfried

16. Oktober 2025 13:17 Uhr: Von P.B. S. an Markus Jolas

Hat denn die PA28/C172 überhaupt eine "Kabine", das ist doch 100% Cockpit? ...


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