Hallo,
die CS-STAN regelt dies für Aussen- und Innenkameras. Wichtig ist, dass die Kamera inkl. Halterung maximal 300g wiegen darf.
Man muss die Halterungen nicht in das IHP/AMP Aufnehmen, wenn man die maximale Anschraubdauer der Halterungen auf 24 Stunden im Handbuch begrenzt.
Siehe "Amend ICA to establish maintenance actions/inspections and intervals, as outlined by CAA UK CAP1369, Policy and Guidance on mounting cameras on aircraft, unless the AFMS limits the duration of the camera mount attached to less than 24 hours."
Ich habe an meinem Flieger 2 Halterungen komplett durchgezogen, inkl. des Handbuches usw. In CS-STAN sind die Änderungen zu der CAA Richtlinie beschrieben.
Anbei in der Anlage die Ergänzung zum Flughandbuch inkl. der Anlagen.
Auch wenn viele hier lächeln werden war das Ausrechnen der korrekten Prüfkraft gar nicht so einfach, da bei der CAA Richtlinie die Prüfkraft anhand eines Beispieles angezogen wird. Daher musste man mit den CAA Vorgaben zuerst einen CW Wert berechnen, diesen dann für die eigene Kameralterung und Kamera inkl. VNE des Fliegers ansezten.
Da eine DA40 ein formschöner Kunstoff-Flieger ist :-) habe ich mich aus GFK/CFK hergestellten Halterungen entschieden, welche ich am Flugzeug im positiv Verfahren abgeformt habe. Ich will ja nicht zu viel von meiner tramhaften Reisegeschwindigkeit einbüssen :-)
Insgesamt kann man es nun mit der CS-STAN schon alles offiziell machen, es ist aber auch ein haufen Arbeit.
Meine Werft hat sich dann das ganze angeschaut und nachgelesen, die Zug- / Druckversuche nochmals gemacht und entsprechend abgezeichnet.
Mit Fliegeruß und schöne Ostern
Oliver