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25. Mai 2020: Von Olaf Musch an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +7.00 [7]

Och nö Ingo, ich lese, was ich will :)

die "einschränkung der Grundrechte" verteidigt hat

Zuerst ein Kompliment: Du hast das Wort Grundrechte vollständig korrekt groß geschrieben. :)

Hast Du eigentlich schon mal das IfSG gelesen? Das Infektionsschutz-Gesetz wurde bereits im Jahr 2000 (also unter Gerd Schröder) verfasst.

Es enthält explizit die Einschränkung einiger(nicht aller!) Grundrechte zum Zwecke (und nicht generell) der Durchsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen. Das sind z.B. auch Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit, nicht aber z.B. die Meinungsfreiheit.

Es lohnt sich eine Textsuche nach "Grundrecht" darin.

Auf dieser Grundlage haben Bund und Länder ihre jeweiligen Verordnungen in den letzten Monaten erlassen.

Jetzt kann man über deren Ausprägung geteilter Meinung sein, und man darf sogar (und das wurde ja auch schon erfolgreich praktiziert) dagegen klagen. Funktioniert in einer Demokratie tatsächlich. In einer "Diktatur", wie sie manche Zeitgenossen gerne herbeischwadronieren, wäre das mit hoher Wahrscheinlichkeit so nicht drin.

Und die geteilte Meinung darf man auch äußern (auch das wird erfolgreich praktiziert), man hat also nach wie vor die Meinungsfreiheit.

In einem Rechtsstaat hast Du aber keine Handlungsfreiheit in dem Sinne, geltendes Recht (Gesetz, Verordnung, Verfügung, ...) einfach deswegen nicht zu befolgen bzw. Dich aktiv darüber hinwegzusetzen, weil es Dir gerade nicht in den Kram passt oder Du es "übertrieben" findest.

Da verwechseln manche Menschen leider Meinungs- mit Handlungsfreiheit.

Und zu den Kommentaren unter dem von Dir verlinkten Video fällt mir nix mehr ein. Wenn Respektlosigkeiten und Beleidungen "das Volk" repräsentieren sollen...armes Deutschland.

Olaf


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