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17. Mai 2020: Von Chris B. K. an Thomas Nadenau

Ich habe hier eine andere Einstellung. Wenn ich (für einen Normalstart) auf die Bahn rolle, dann bin ich fertig zum Start, alle notwendigen Checks sind gemacht. Also aufrollen, ausrichten und los. Dass ich auf die Bahn rolle, gebe ich im Funk bekannt. Dies wohl aus den gleichen Gründen, wie du ein Startmeldung absetzt: Information an den übrigen Verkehr.

Dabei gehe ich aber dann davon aus, dass die Startbahn jetzt "mir gehört" und mir keiner mehr dazwischen kommt.

Moin,

bevor ich Dir jetzt in den Details antworte, nur kurz vorab zur Erklärung: Wenn man bei uns am Rollhalt steht, guckt man in Richtung Endanflug. Beim Aufrollen auf die Piste muß man also nicht bloß eine 90° Kurve sondern eine 180° Kurve fahren. Entsprechend kann man am Rollhalt stehend nicht sehen, ob die Piste wirklich frei ist.

Bei leerer Piste sage ich am Funk auch an: "D-xxxx rollt auf und startet Piste yy" und dann kommt nichts mehr.

Es gibt eigentlich nur eine Situation, in der ich das trenne, nämlich wenn ich am Rollhalt stehe, sich ein anderer Vogel im Endanflug befindet und ich direkt nach seinem Passieren aufrolle. Da kommt dann D-xxxx rollt auf Piste yy" und erst wenn ich am Abflugpunkt stehe und sehe, daß der soeben gelandete Vogel die Piste verlassen hat, kommt "D-xxxx startet Piste yy" und ich schiebe das Gas rein.

Am Rollhalt stehend kann ich nicht sehen wann der Andere die Piste verläßt, weil es in meinem Rücken passiert, und das Verlassen der Piste sagt leider auch kaum jemand an.

Die andere Situation, in der ich am Abflugpunkt stehend nicht starte ist, wenn der Segelflug-Startleiter während meines Aufrollens die Fahne hebt und damit einen Segelflug-Start ankündigt. Wir hatten am Platz schon einmal die Diskussion wann ein Start denn wirklich angefangen hat in so einer Konstellation.

  • Bei der Start-Meldung am Funk?
  • Beim Hochlaufen der Triebwerke?
  • Beim Lösen der Radbremsen und dem Losrollen vom Abflugpunkt?

Ich habe keinen Bock auf diese juristischen Spitzfindigkeiten.

18. Mai 2020: Von Thomas Nadenau an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe keinen Bock auf diese juristischen Spitzfindigkeiten.

... vor allem, weil sie wahrscheinlich kein Problem wirklich lösen würden.

Für mich zeigt sich, dass es wohl keine generell gültige Vorgehensweise gibt. Angepasst an die Situation, mit einem klaren Adressaten für seine Meldung und dann lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig sein Vorhaben kommunizieren.


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