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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. März 2020: Von Tobias Schnell an Daniel K.

Wenn aber für den Flug keine Leistung seitens ATC erbracht wird, außer "da zu sein", dann darf natürlich auch nichts berechnet werden

Also, gehen wir zum Nachbar-Flughafen Memmingen: Hier gibt es ein Anflug- und ein Landeentgelt (warum getrennt? Nehme an, da die Landegebühren rabattfähig und lärmabhängig sind, die Anfluggebühren nicht).

https://www.allgaeu-airport.de/wp-content/uploads/2020/02/Kurzfassung-f%C3%BCr-Luftfahrzeuge-bis-5700kg_Version-2.5_neu1.pdf

Ausdrücklich wird beides (!) auch bei einem Tiefanflug fällig, IFR wie VFR:

Die Entgelte gem. IV 1.2 Landeentgelt, IV 1.1 Dienstleistungsentgelt für Flugplatzkontrolldienst und IV 1.5 Befeuerungsentgelt sind auch bei Tiefanflügen (Low Approaches) zu entrichten. Bei Durchstartmanövern aus technischen, flugverkehrlichen oder meteorologischen Gründen (Fehlanflug) wird kein Entgelt erhoben.

[Chris_____] Anfluggebühr gibt's für Anflüge, Landegebühr für Landungen.

So einfach ist es (leider) nicht.


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