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25. März 2019: Von Lennart Mueller an 

In Deutschland braucht man zumindest eine Amateurfunk-Lizenz um so ein Gerät zu bauen und in Betrieb zu nehmen

Nö, a) ist das im SRD-Band nicht zutreffend, b) sind es sowieso fertige Funkmodule, die man da verbaut, c) kann man sich beliebige Sendeanlagen (außer Wanzen) herstellen, solange man im Betrieb die zugelassenen Betriebsparameter und Nutzungsvoraussetzungen des Frequenzbereichs einhält.

25. März 2019: Von  an Lennart Mueller

Wenn Du ein NRF905 mit CE-Kennzeichen und Konformitätserklärung findest, dann mag das stimmen - sonst nicht!

26. März 2019: Von Lennart Mueller an  Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Du ein NRF905 mit CE-Kennzeichen und Konformitätserklärung findest, dann mag das stimmen - sonst nicht!

Was bitte hat eine selbst entwickelte Sendeanlage mit CE und KE zu tun? Du bist als Betreiber einer Eigenbaulösung selbst für die korrekte Funktion deiner Sendeanlage verantwortlich. Ist das so schwer zu verstehen? Ein SDR kann man sich nach Belieben zusammenlöten, wenn ich damit allerdings durch passende Wahl der Frequenz, Bandbreite und Leistung die Telekom ärgere, kann der Betrieb dieser Anlage zu Ärger führen. Gleiches gilt, wenn ich im freien SRD-Band statt 1%-Regel oder LBT eine Dauersendung veranstalte.

Bei diesen Pillepalle-Sendeleistungen eines nRF905 sind das eh reichlich theoretische Sorgen.

Ich betreibe jedenfalls seit mehreren Jahren mutwillig zwei Eigenbau-Kleinleistungsfunkanlagen in Form zusammengelöteter nanoCULs auf 868 und 433 MHz, vielleicht kommt bald endlich mal die Post zwecks Kontrolle der nicht vorhandenen BZT-Zulassung zu Besuch. Die kann sich bei der Gelegenheit auch über mein nicht postzugelassenes Modem an der Amtsleitung echauffieren...


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