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11. Oktober 2018: Von Flieger Max Loitfelder an Wolff E.

Treibstoff und andere Betriebsmittel für grenzüberschreitenden Flugverkehr* sind UStfrei, genauso wie es in der Schifffahrt üblich ist. Auf jeder Tankrechnung gibt es eine checkbox "VAT". Die USt muss also nicht erstattet werden sondern fällt erst gar nicht an.

*gemeint ist "gewerblicher". MÖSt. fällt da auch nicht an.


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