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7. November 2017: Von Chris _____ an Achim H.

Sorry, dann habe ich das falsch verstanden.

Und will gleich nochmal nachhaken: wenn man als GF mehrerer GmbHs einer Unternehmensgruppe als PPL mit einem Clubflugzeug alleine von einem zum anderen Standort fliegt, darf der Arbeitgeber einem

(i) die vollen Kosten

(ii) nur die entsprechenden Kosten etwa eines Bahntickets (Vollpreis ohne Bahncard)

(iii) keine Kosten

ersetzen? (ich gehe mal davon aus, dass man den Restbetrag voll versteuert selbst zahlt, die Diskussion hatten wir ja schon. Und Mitnahme von Kollegen schließe ich auch mal aus, zumindest offiziell, das hatten wir ja auch schon).

Edit: mit "darf der AG" meine ich natürlich, ohne dass er selbst das wieder als geldwerten Vorteil versteuern muss


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