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24. Mai 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Kraft Bewertung: +1.00 [1]

Deine Argumentation, dass der Anteilshalter seine 50h fliegen muss, ist eher praxisfremd. Normalerweise werden die Fixkosten durch die Halter geteilt und sozusagen fest bezahlt, unabhängig davon wieviel geflogen wird. Die Abrechnung der geflogenen Stunden erfolgt dann nach den tatsächlichen variablen Kosten.

Michael


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