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7. Mai 2017: Von Achim H. an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

@ Achim H., nein eine Strafsteuer gibt es auch auf Affengas nicht. Das ist der gleiche Satz wie auf Tankstellenbenzin. Nur der Exotenstatus macht es so teuer, und das Blei (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Grundsaetze-Besteuerung/Steuerhoehe/steuerhoehe.html?nn=31868 ). Das Blei reißt dabei aber nicht so viel (ca. 7 Cent pro Liter) ...

Die 7 Cent (einige Millionen pro Jahr) sind genau die AVGAS-Steuer. Als die Sondersteuer auf Flugbenzin eingeführt wurde, lag sie ca. 50 Pfennig pro Liter höher als beim damals noch verbleiten Autobenzin. Der Anlass war die Finanzierung der Flugsicherung. Mittlerweile ist der Steuersatz des Autobenzins immer weiter gestiegen und es gibt außer Flugbenzin keine verbleiten Benzine mehr, so dass die Sätze neu formuliert wurden.

Da Steuern per Definition nicht zweckgebunden sind, ist es natürlich Quark zu sagen, Steuer X ist für die Flugsicherung aber es ist tatsächlich so, dass die Flugsicherung Geld für Dienstleistungen erhält, deren Nutzen man vorwiegend der GA zuordnet und sie dafür gesondert zur Kasse gebeten werden sollte. Das wurde damals über AVGAS vs Jet A-1 gelöst.

PS: die AVGAS-Steuer sollte auf Ryanair ausgeweitet werden, die lassen schließlich routinemäßig FIS die gesammelten METARs in Europa vorbeten...


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