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15. Dezember 2016: Von Ulrich Dr. Werner an Andreas Staubi Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag zusammen

Auch in unserem Verein gibt es den bei uns sogenannten „Quaxfond“, dessen primärer Zweck die Abdeckung der Selbstbeteiligung in einem Kaskofall ist, ggf. kann daraus auch eine Reparatur gedeckt werden, die unterhalb der Kaskoschwelle liegt. Wie wohl auch in anderen Vereinen, hat sich dies nach meiner persönlichen Erfahrung als ein praktikables Werkzeug bewährt.

Oftmals wird aus meiner Wahrnehmung aber verkannt, dass Mitglieder auch dem Verein gegenüber mit ihrem Vermögen haften, schlichtweg gemäß BGB. Und ein Vorstand kann darauf gar nicht verzichten. Der steht nämlich dem Verein als Gesamtheit ebenfalls gemäß Gesetz in Verantwortung. Wenn sich jetzt ein Schadenfall als mindestens grob fahrlässig erweist und die Kaskoversicherung die Regulierung verweigert, ist das Vermögen des Vereins geschwächt, ggf. droht Insolvenz (z.B. wenn das bankfinanzierte LFZ geschrottet wurde, der Kredit bedient werden muss aber der Sachwert „weg“ ist). Dann muss nach meinem Verständnis der Vorstand sogar gegen den Piloten Regress einklagen, sonst verletzt er seine Pflicht als Vereinsorgan.

Und genau dieses Risiko ist wohl nicht jedem geläufig. Ich sage dies unter dem Vorbehalt, kein Jurist zu sein. Es sind aber über 20 Jahre Erfahrung in div. Vereinsvorständen, zum Glück ohne den Weg tatsächlich bestritten zu haben.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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