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27. November 2015: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Hat eindeutig im Mietvertrag zu stehen. Hangar, auch shelter genannt vom engl. Schutz, bietet gegen Entgeld, Miete einen Schutz des Objektes. Geht was kaputt ist der Vermieter - je nach Vertrag - in der Haftung, hat gegebenen Falles dem Mieter sorgar nachzuweisen, daß er, der Mieter, den Schaden selbst verursacht hat. Es sei denn im Mietvertrag steht etwa sowas: Für diesen ( geringen) Mietzins ist kein Rempelschaden ersatzpflichtig. Nur gegen alles was aus dem Himmel fällt...


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