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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. September 2015: Von  an Bernhard T. Bewertung: +2.00 [2]
Bei der Registrierung haben sich aktuell gerade ein paar Dinge geändert, so dass die Beantwortung der Frage etwas kniffelig sein könnte. Die neueste Fassung der Regularien sieht die Registrierung von solchen Notfallgeräten entweder im Land der Registrierung des Fluggeräts (Codierung auf die Kennung), oder im Land von dem man seinen Pass bekommen hat (Codierung auf Person) vor - genaueres findet man bei www.406registration.com erläutert. Manche Länder erlauben auch eine direkte Registrierung in der IBRD und ich meine, hierbei fallen auch keine Gebühren an. Ein PLB eines Österreichers müsste also über Österreich registriert werden, für einen Deutschen beim LBA. Bis Juli 2015 hat UK auch die Registrierung von ELT und PLB von Ausländern relativ problemlos akzeptiert. Seit der finalen Veröffentlichung des COSPAS-SARSAT Handbook of Beacon Regulations (Neufassung u.a. aufgrund der stetig zunehmenden Nutzung von PLBs) verweisen die UK Behörden, speziell das zuständige MCGA, aber nun darauf, dass das UK Register für UK Bürger und zum Gebrauch in UK registrierten Mobilien bestimmt ist und sobald das eigene Land ein entsprechendes Register unterhält, man doch dieses verwenden soll. Zuerst ist also die Frage zu beantworten, was für einen Pass man in der Tasche trägt, bevor man Regulations-konform weiter schauen kann. Wenn du einen österreichischen Pass hast und ein PLB auf deine Person anmelden möchtest und das österreichische Register die Registrierung von persönlichen PLB erlaubt, dann hast du meines Wissens seit Sommer diesen Jahres keine andere Wahl als dort zu registrieren.
17. März 2017: Von Gerald Menclik an 

Dann stellt sich mir die Frage, was ist, wenn ich einen österreichischen Pass, aber ein deutsches Fluggerät habe?

17. März 2017: Von  an Gerald Menclik

barthaarspalter! :-))))


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