Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. September
Das LBA hat einen neuen Präsidenten!
KI in der Fliegerei
Leserflyout 2026 nach Schweden und Finnland
Wartung: Kleckern, tropfen, fetten
UL: Die Grenzen der Autodidaktik
GPS-Jamming und Risk-Stacking
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

22. August 2015: Von Lutz D. an Stefan Jaudas
Das Springen durch geschlossene Wolkendecken ist in vielen Ländern legal. Dort gibt es dann eine Minimum-Untergrenze.
Das kann man dem Video aber nicht entnehmen, in der Tat.
Trotzdem trifft ja zu, dass Sprungbetrieb auch bei marginalem Wetter stattfinden kann und dass solche Situationen nicht vorkommen, wenn man sich am Funk abspricht.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.30.01
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang