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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. August 2015: Von Lutz D. an Stefan Jaudas
Das Springen durch geschlossene Wolkendecken ist in vielen Ländern legal. Dort gibt es dann eine Minimum-Untergrenze.
Das kann man dem Video aber nicht entnehmen, in der Tat.
Trotzdem trifft ja zu, dass Sprungbetrieb auch bei marginalem Wetter stattfinden kann und dass solche Situationen nicht vorkommen, wenn man sich am Funk abspricht.

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