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1. Juli 2015: Von Lutz D. an Frank Naumann
Ja klar, der Segelflieger hat Vorflugrecht gegenüber dem Absetzflugzeug. Aber nicht gegenüber dem Fallschirmspringer, sei er im Freifall oder an der Kappe.
Grundsätzlich ist das rechtlich schwer zu fassen, aber wenn der Absetzpilot eine Feeigabe hatte, dann wird es für den Segelflieger schwierig, wenn er in einem als Sprungzone markierten Luftraum eine Kappe mitnimmt.

Aber mal von der Rechtsfrage ganz abgesehen - Safety First. Ob ich im recht bin oder nicht.

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