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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. Mai 2015: Von Achim H. an Juergen B.
Wo liegt da der Unterschied?

Einzelfallgerechtigkeit war noch nie ein Kriterium staatlichen Handelns. Warum bezahlen wir sub 2t keine Airwaygebühren? Das ist doch eine Subvention der Freizeitflieger auf Kosten der seriösen Flieger!
22. Mai 2015: Von Thore L. an Achim H.
>> Warum bezahlen wir sub 2t keine Airwaygebühren?

Weil das über die AVGas Steuer bezahlt wird? Ich kenne übrigens einige - und zähle mich selbst dazu - höchst seriöse Freizeitflieger. Das nur so nenbei.
22. Mai 2015: Von Achim H. an Thore L.
Auf Jet-A1 ist genauso Mineralölsteuer, wenn auch etwas weniger (dafür vergiftet es die Umwelt nicht mit Blei). Wenn ein AOC tankt, ist es steuerbefreit, egal ob Avgas oder Jet-A1.

Bleibt dabei: die 2t-Regel ist willkürlich festgesetzt. Könnten auch 3t oder 1.5t sein.
23. Mai 2015: Von Juergen B. an Thore L.
Da haben wir sie wieder, die "AvGas-Steuer". Und die Flugplätze sind doch die Eintreiber. Zähle mich übrigens auch zu den von dir genannten Freizeitfliegern.
23. Mai 2015: Von Wolff E. an Achim H.
@Achim. Bin auch dafür, das man die Airwaygebühren erst ab 3 Tonnen erhebt. :-)

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