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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. Oktober 2014: Von Wolff E. an Markus Doerr
Aber das Betanken ist nicht im Hangar erlaubt sondern nur auf speziellen Flächen mit Abscheider. Z.B. Tankstellen. Ich würde mir das explizit vom Hallenvermieter bestätigen lassen (Lagern und befüllen) Ich vermute, das in den Hallenmietverträgen das extra ausgeschlossen ist.Bei uns sind nur Ladegeräte und Kühlschränke geduldet. Also keine Sauerstoffflaschen usw. Und haften müssen wir für alles selber. Da kann dann schnell mal ein "Einfamilenhaus" bei einem Schadensfall fällig werden...
8. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Wolff E.
Das mit dem Abscheider ist wegen der Umweltgefahren und keine Versicherungsauflage.
( genau heißt das in Hessen: Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen an Anlagen zur Betankung von Kraftfahrzeugen
(TankVwV))
Ich mach das eh Zuhause im Schuppen.

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