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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Mai 2013: Von christof brenner an Thomas Endriß
Dann vielleicht *Scherz an* Schmerzensgeld?*Scherz aus*
24. Mai 2013: Von Mark Z. an christof brenner
... also Schmerzensgeld für entgangene Lebensfreude... ;-)
juristisch leider schwer nachzuweisen.

Wenn Du aber aufgrund des Handelns eines Dritten Dein Flugzeug nicht nutzen konntest und daher auf Chartermaschinen umsteigen musstest, ist Dir m.E. ein regulierungspflichtiger Schaden entstanden. Natürlich nur in der Höhe der Trockencharter eines vergleichbaren Flugzeugs. Ich wüsste nicht, warum hier zwischen privat/geschäftlich veranlasstem Flug zu unterscheiden sein soll.
24. Mai 2013: Von Thomas Endriß an Mark Z.

Mark,

genau so etwas ist mir mit meinem Wohnmobil passiert (musste für ein lange geplantes Wochenende ein Ersatz-Wohnmobil mieten) und habe versucht, diese Zusatzausgabe ersetzt zu bekommen. Die Sache ging vor Gericht und ich habe mit Pauken und Trompeten verloren, weil es sich um ein reines Privatvergnügen gehandelt hat.

Thomas


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