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2. Oktober 2012: Von Werner Kraus an Achim H.
Kommt jedes Jahr und der DAEC weist jedes Jahr darauf hin, dass die rechtmäßigkeit dieser Abgabe noch nicht abschließend geklärt ist. Zahlungen sollten deshalb nur unter Vorbehalt erfolgen!

Edit: gerade nochmal gegoogelt, die Rechtmäßigkeit der Bescheide wurde leider inzwischen bestätigt!
2. Oktober 2012: Von Achim H. an Werner Kraus
Nee, es muss sich um eine reine Zuteilungsgebühr handeln, einmal pro Vorgang erhoben. Hier ist mein Bescheid.

Die Bescheide wurden erst verschickt, nachdem ein jahrelanger Zentralisierungsprozess abgeschlossen wurde. Bisher haben das die Außenstellen gehabt. Schade eigentlich, ich habe meine Außenstelle Karlsruhe in Reutlingen heiß geliebt. Karlsruhe-Reutlingen, das ist wie Frankfurt-Hahn.

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