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17. Juli 2012: Von Sebastian Willing an Flieger Max L.oitfelder

Soweit ich mich erinnere darf der BfL keine Freigaben erteilen oder den Verkehr, lediglich wenn akute Gefahr droht. Im Falle des definitiv nicht fliegbaren Wetters hätte ich genau dieses von ihm erwartet - oder ist vorgeschrieben das er nur Flugzeug vs. Flugzeug-Crashs verhindern darf?


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