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28. November 2009: Von Udo S. an Mathias Grieger
steuerlich: genauso abenteuer wie job-suche

theoretisch: 1. berufsausbildung gedeckelter betrag als sonderausgaben, sollte es schon der 2. beruf sein, dann voll abzugsfähig unter werbungskosten

empfehle trotzdem aufteilung auf 2 jahre, es sei denn man beantragt bei einem piloten-freundlichen finanzamt in frankfurt oder stuttgart. alle anderen finanzämter sind extrem zickig trotz klarer rechtslage, und einfach aus dem profanen grund "weil wir eben piloten sind".
das geht sogar soweit, dass mir mein finanzamt "einen deal" vorgeschlagen hat: wenn ich auf meine beufsausbildungskosten verzichte, verzichtet das amt auf weitere schikane bei anlage V (in gleichen atemzug: bitte reichen sie inventarliste zu objekt nummer sowieso schon mal nach)

also, bevor sie sowas ansetzen: unbedingt drauf achten eine super saubere weste zu haben, wenn's geht weisser als weiss, und mit befreundeten anwälten und steuerberatern gleich mal im vorhinein öfters was gemeinsam unternehmen .... oder eins der unzähligen BGH urteile einfach mit einer persönlichen nuance nochmal (für's gleiche geld wie die ausbildung) replizieren.

trotz allem: das recht (haben) ist auf ihrer seite. recht bekommen - wir lieben doch abenteuer, sonst wäre wir nicht (gezüpte) piloten?
;-)

viel spass

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