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12. Oktober 2009: Von G. James Horst an 
Hallo Herr Fuhrmeister,
zwar nicht ganz bezugnehmend zum Thema aber trotzdem vielleicht mal für alle "Gezüppten" ein gutes Thema, was Sie unbedingt mal wieder aufs Tablett bringen sollten:
Hilft der Widerspruchtext gemäß AOPA noch oder ist der Wortlaut nur noch eine Formalie - die sowieso die bezahlten Euronen nicht zurückbringt oder überhaupt eine keine Rechtswirksamkeit besitzt?
In Hessen werden 43,- € verlangt, andere Bundesländer nehmen andere Kosten. Wie ist eigentlich überhaupt der Sachstand?

Lieben Gruß
G.J. Horst
13. Oktober 2009: Von  an G. James Horst
hallo herr horst,
jaaaaa - bei uns in bayern...da werden gnädigerweise nur 20 euro abgepresst bevor mora certa...aber hora incerta...

man kann nur hoffen, daß sich tante guido mit dem rollstuhlfahrer nicht gut stellt und diesen schwachsinn ethnisch säubern läßt.

oder wir wachen eines tages auf und haben eine schwarz-gelbe mauer vor augen...

mfg
ingo fuhrmeister

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