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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Oktober 2009: Von M Schnell an 
hmmm...macht doch eigendlich keinen Sinn oder??
Also ich wäre da in dem Fall so "Gesetzestreu" und tät Einsicht in die über mich Gespeicherten Daten verlangen.
Das ist ja nach dem Datenschutzgesetz möglich.
und dann würd ich denen die ZÜP Unterlagen mit verweis darauf das diese Daten bereits vorhanden sind zurücksenden.
..Um aber die Frage nicht ausser acht zulassen,ich stand vor ähnlichem Problem..ich kenn aber von einer Ü1 bzw 2 (aus dem Militärischen und Staatlichen)das man da nur bis max 5Jahre in die vergangenheit angaben macht...
..hmm wenn ich soweit zurück angaben machen müsste na mahlzeit..(das ist irgenwo im Biernebel entschwunden)

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