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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. März 2009: Von Intrepid an RotorHead
Zitat: "Zur Verlängerung einer SEP-Klassenberechtigung genügt entweder ein Übungsflug mit zusätzlich 12 Flugstunden, 12 Starts und 12 Landungen innerhalb der letzten 12 Monate (JAR-FCL 1.245(c)(1)(ii)) oder ein Überprüfungsflug ohne zusätzliche Anforderungen an Flugzeit usw. (JAR-FCL 1.245(c)(1)(i)). Im ersten Fall müssen lediglich 6 der 12 Flugstunden als PIC erfolgt sein, für die anderen 6 Flugstunden reicht Gesamtflugzeit aus."

Anmerkung: der Übungsflug ist innerhalb der 12 Stunden, nicht zusätzlich.
23. März 2009: Von Ludger Müller-Freitag an Intrepid
Guten Tag die freundlichen Herren des Forums,

vielen Dank für die schnelle Reaktion von Ihnen allen.
Die Kautelen für die Scheinverlängerung sind mir bekannt; lediglich die Anrechnung von Ausbildungszeiten (hier:NVFR) waren mir nicht bekannt.
Also, nochmals ein großes Dankeschön für die prompte Reaktion, Sie haben mir weitergeholfen.

Grüße an Alle!!

Ludger Müller-Freitag

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