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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. März 2009: Von Philipp Tiemann an Ludger Müller-Freitag
Ohne Quellenangbabe, aber mit Logik:
Die Stunden können nur als Gesamtflugzeit, nicht aber als PIC-Zeit angerechnet werden. Denn: Während der Nachtflugausbildung hat man als Schüler noch keine Nachtflugberechtigung. Ergo kann man auf diesen Flügen auch nicht als PIC tätig sein.
22. März 2009: Von Intrepid an Philipp Tiemann
International gelten die Solozeiten während der Ausbildung als PIC-Zeiten. Bei nationalen Zeitnachweisen heißt es hingegen immer "... nach Scheinerhalt".

Wo PIC-Zeiten gefragt sind, würde ich die Nachtflug-Solozeiten dazu zählen. Wo Zeiten nach Scheinerhalt gefragt sind, kommen keine Nachtflugzeiten zur Anrechnung.

Eine Stelle, an der man explizit etwas zur Anrechnung von Nachtflugzeiten nachlesen kann, existiert meines Wissens nicht. Gerichtsurteile diesbezüglich sind mir nicht bekannt.

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