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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. September 2018: Von Roland Schmidt an Malte Höltken

Bei Amateurbau sagt jedenfalls die OUV nee. Allerdings ist ein Airbus im Zulassungsverfahren auch ein Experimental, der wird garantiert IFR dürfen (ist dann soweit ich weiss allerdings F-reg.). In den Niederlanden dürfen Amateurbauluftfahrzeuge jedenfalls auch nur Tag-VFR. In UK geht grundsätzlich auch IFR, nach entsprechender Zulassung. Dto. in manchen skandinavischen Ländern.

23. September 2018: Von Alexander Callidus an Roland Schmidt Bewertung: +0.33 [1]

in Luxemburg soll es auch gehen.

23. September 2018: Von Florian S. an Chris _____

Auch hier mal wieder n Blick uebern Teich: dort duerfen auch Experimentals IFR fliegen, solange und sobald sie entsprechend ausgeruestet sind. Und die Ausruestungspflicht umfasst keinen Autopiloten.

Schon spoannend:

Die Mischung aus ziemlich irrelevanten Informationen die aber reisserisch klingen mit fake news artigen Andeutungen scheinen bei US-Fan-Boys auf beiden Seiten des Atlantik gerade schwer in Mode zu sein. Wer dagegen lieber echte Fakten hat:

  • Experiementals stellen in Deutschland/Europa nur einen relativ bescheidenen Anteil der LfZ dar und mit dem meisten davon würde eh niemand auf die Idee kommen, IFR fliegen zu wollen
  • Es ist nicht falsch, dass es für IFR-Flieger in den USA keine Autopilot-Pflicht gibt. Die gibt es in Europa aber genauso wenig.
23. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Autopilot: ok, hatte ja schon Bernhard richtig gestellt.

Experimental/IFR: wenn du da mal nicht Ursache und Wirkung verwechselst. Denn wegen der Einschraenkung auf 2 Personen und VFR haben Kitplanes hier natuerlich deutlich weniger Nutzwert, und infolgedessen weniger Bedeutung.

23. September 2018: Von Roland Schmidt an Florian S. Bewertung: +3.00 [3]

Ich glaube die meisten Experimentals (z.B. RV, Europas oder Lancairs) kannste besser zum IFR-Fliegen gebrauchen als 'ne Skyhawk.

23. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +3.00 [3]

Das Gegenteil von "US-Fan-Boys" sind bekanntlich Provinzler, die ihren Kopf am liebsten im Hintern des LBAs haben. Für die gilt dann aber auch die nach wie vor aktuelle LuftBO:

https://www.gesetze-im-internet.de/luftbo/__32.html

(2) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln muß die Flugbesatzung mindestens aus zwei zur Führung und Bedienung des Luftfahrzeugs nach Instrumentenflugregeln berechtigten Luftfahrzeugführern bestehen.
(3) In Luftfahrzeugen, die mit nicht mehr als neun Fluggastsitzen ausgerüstet sind, ist abweichend von Absatz 2 ein zweiter Luftfahrzeugführer nicht erforderlich, wenn
1.
an seiner Stelle eine Person den Sprechfunk ausübt, welche die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes in englischer Sprache bei Flügen nach Instrumentenflugregeln besitzt, oder
2.
der verantwortliche Luftfahrzeugführer durch einen betriebsbereiten Flugregler, der mindestens über eine Höhen- und Kurshaltung verfügt, so entlastet wird, daß er das Luftfahrzeug allein sicher führen und bedienen kann.

Dass kein Autopilot im Single Pilot Cockpit für IFR benötigt wird, ist nur eine Brüssler/Kölner Fiktion...

23. September 2018: Von Chris _____ an Achim H.

Danke Achim fuer die Richtigstellung der Richtigstellung, dann hatte ich also de lege Unrecht, aber de facto Recht.

(hoffe mein Latein ist korrekt. Immerhin klingt es schlau :-)

23. September 2018: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Die LuftBO gibt es leider noch, sie wird aber vom höherrangigen EU-Recht zu Klopapier herabgestuft. Ziemlich peinlich, dass der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, korrekte Rechtstexte zu verfassen. Da wird vom Bürger verlangt, dass er vergleichende Rechtswissenschaft betreibt.


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