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7. März 2011: Von Sepp Hattinger an Martin Schmucker
Hallo Martin,
Luftfahrzeuge bis 12 Sitzplätze, vorausgesetzt der Flieger ist in einem europ. Land (ECAC-Abkommen) zugelassen, brauchen für die Türkei keine Einflug- oder Überfluggenehmigung. Du mußt in den Flugplan lediglich den Vermerk schreiben: "TURKEY PMT ECAC".
So stehts in der türkischen AIP.
ECAC heißt: "European civil aviation conference" - und die Türken haben dieses Abkommen unterschrieben.
Fliegen (auch VFR) ist in der Türkei überhaupt kein Problem.
Aber für die internationalen Plätze wie Istanbul Atatürk, Sabiha Gokcen, Izmir etc. brauchst Du einen "Ground handling service". Übrigens sehr freundlich und hilfsbereit !

Hier die Kontaktadresse:

GOZEN AIR SERVICES
ISTANBUL, 37830 TURKEY
MR. ALTUG GULGEN

Tel. +90 212 465 5335 (FLT WATCH CENTRE 24H)
Fax. +90 212 465 5336 (FLT WATCH CENTRE 24H)
Mail: operation@gozenair.com
www.gozenair.com

Melde Dich, wenn Du weitere Infos brauchst oder fordere die nötigen Unterlagen per Mail an: operation@gozenair.com###-MYBR-###

Liebe Fliegergrüße!

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