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24. September 2024 09:56 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht
24. September 2024 15:16 Uhr: Von F. S. an Kain Kirchhof Bewertung: +2.00 [2]

Zu dem letzten Teil: Es mag Betroffene geben, für die das eine gute Nachricht ist, weil sie eigentlich immer schon abhängig beschäftigt sein wollten. Ich gehe davon aus, dass das eher wenige sind, weil solche Fälle schon nach den Ryanair-Geschichten Anfang der 2020er bereinigt sein sollten.

Eine vergleichsweise große Zahl der Betroffenen dürfte das als Rückschritt sehen, weil sie nur nebenberuflich selbständig arbeiten wollten. Sie haben in ihrem Hauptjob ohnehin die Sozialversicherungen - d.h. dass sie in der Krankenversicherung nur mehr zahlen und gar keine zusätzliche Leistung bekommen und in der Renten- und AL-Versicherung die zusätzliche Leistung vergleichsweise klein ist.

24. September 2024 16:06 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

EXAKT!

Ich habe bisher als "Freelance" gesagt, wann ich für Bereitschaftsdienste verfügbar bin, wann ich an einem der vorgeplanten Trainingstermine teilnehme, ob ich als TRI für Supervision zur Verfügung stehe.
Das Ganze bisher an rund 5 - 7 Tagen im Monat, und eben nicht "weisungsgebunden", da ich selbst sage "wann" und "wann nicht".

Dass ich bei einem konkreten Flugauftrag natürlich das tue, was der Auftraggeber vorgibt, ist am Ende nicht viel anderes, als beim Maler.

Hauptberuflich in unserem 2-Mann-Unternehmen tätig, vollumnfänglich sozialversichert, Erträge aus fliegerischer Tätigkeit gingen u. a. auch in die private Altervorsorge.

Da hat dieses Bundessozialgericht ja jetzt wirklich viel erreicht mit diesem Urteil ... keine weiteren Steuereinnahmen für den Staat aus "selbständiger Arbeit"/"Gewerbebetrieb", keine weitere private Altersvorsorge.

Mein bisheriger Auftraggeber wird aber vermutlich keinen weitern Piloten (Vollzeit) einstellen, die anderen Kollegen müssen das ausgleichen, wo ich bisher die Lücken füllen konnte.
Mehreinnahmen für die SV: NULL!

Und: mich braucht in der Hinsicht kein Gericht vor Ausbeutung "schützen", ich bin vollumfänglich abgesichert, war noch nie arbeitslos, zahle meine Arztrechnungen etc.
Ergo: großer undifferenzierter Mist! Dabei war eigenltich vor Jahren eine klare Regelung dazu erstellt worden...

24. September 2024 16:26 Uhr: Von Michael Söchtig an Wolfgang Lamminger

Letztendlich ist das ein Auftrag an den Gesetzgeber. Als das Bundessozialgericht damals die Praxis des Syndikusanwalts gekippt hat, hat es nicht lang gedauert und der Syndikusrechtsanwalt (mit eigenem Befreiungstatbestand) wurde vom Gesetz geschaffen, damit man unter gewissen Voraussetzungen weiterhin im Versorgungswerk bleiben kann. Die Sorge war, dass die Unternehmen sonst keine geeigneten Kandidaten mehr finden, weil der Wechsel ins Unternehmen dadurch unattraktiver geworden wäre. Reiner Lobbyismus natürlich, für mich war das Gesetz damals aber wie maßgeschneidert.

Theoretisch wäre sowas auch für andere Branchen möglich. Das System ist bei uns da einfach sehr unflexibel und führt zu fragwürdigen Rechtsfolgen.

Piloten müssen aber übrigens auch wegen der Steuer aufpassen. Ich kenne noch einen Fall einer Nachlassverwaltung eines ehemaligen Flugkapitäns, der erhebliche Steuerschulden dadurch hatte, dass er mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland gelebt hat, aber bei einem ausländischen Carrier geflogen ist, ohne die Steuern in Deutschland zu zahlen. Das hat nichts mit der Sozialversicherung zu tun, ist aber auch eine böse Falle, diesmal halt steuerrechtlich.

24. September 2024 16:32 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht
24. September 2024 16:48 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig

das ist ja auch das "schwierige" in unserem Rechtssystem, für Laien oft undurchschaubar, dass man es mit verschiedenen Ebenen zu tun hat: Steuerrecht (hier auch noch: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer mit teils unlogischen Auswirkungen), IHK-Recht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, dann: Luftrecht (EU und National), etc.

Häufig in keinster Weise aufeinander abgestimmt/synchronisiert.

Wir hatten in meiner früheren Firma Mal das gegenteilige Beispiel: einem freiberuflich tätigen Berater wurde sein Beratervertrag ordnungsgemäß gekündigt; er klagte dann vorm Arbeitsgericht, da er einen "Arbeitsvertrag" habe. In Anbetracht des Kontextes absurd, aber ist eben so bei uns :-o

24. September 2024 21:34 Uhr: Von F. S. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Weil der Malervergleich immer wieder kommt:

Wenn ein Maler ...

- ... regelmäßig für den gleichen Arbeitgeber arbeitet, der sein einziger oder einer von relativ wenigen Auftraggeber ist,
- ... verpflichtet ist, die Arbeiten persönlich zu erbringen (und das nicht einem Gesellen übertragen darf)
- ... dabei Farbe, Pinsel, Abdeckfolie, etc. vom Auftraggeber zu verwenden hat und
- ... den Anstrich nach einem detaillierten "Malhandbuch" des Kunden durchführen muss,

ja, dann stellt sich beim Maler tatsächlich die Frage, ob er wirklich selbständig ist und nicht abhängig (teilzeit)beschäftigt.

25. September 2024 08:00 Uhr: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht

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