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24. September 2024: Von F. S. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Weil der Malervergleich immer wieder kommt:

Wenn ein Maler ...

- ... regelmäßig für den gleichen Arbeitgeber arbeitet, der sein einziger oder einer von relativ wenigen Auftraggeber ist,
- ... verpflichtet ist, die Arbeiten persönlich zu erbringen (und das nicht einem Gesellen übertragen darf)
- ... dabei Farbe, Pinsel, Abdeckfolie, etc. vom Auftraggeber zu verwenden hat und
- ... den Anstrich nach einem detaillierten "Malhandbuch" des Kunden durchführen muss,

ja, dann stellt sich beim Maler tatsächlich die Frage, ob er wirklich selbständig ist und nicht abhängig (teilzeit)beschäftigt.

25. September 2024: Von Kain Kirchhof an F. S.
Beitrag vom Autor gelöscht

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