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25. Juni 2024: Von Peter Luthaus an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Eben, ein nicht relevantes Kriterium zum Ablehnungsgrund zu machen, betrachte ich als Willkür. Das war aber laut Luftamt Süd das sicherheitskritisch relevante Argument. Daher meine ich, dass kann keinen Bestand haben.

Im Formular des Luftamts muss angegeben werden:
"Startstrecke des eingesetzten Musters
(bei MTOW, 20° Außentemperatur, 15 m-Hindernis am Bahnende)"

Wenn dieses größer ist, als die Pistenlänge, wird der Antrag nicht genehmigt. Hat nichts mit dem konkret geplanten Flug zu tun und ist auch nicht sicherheitsrelevant.

27. Juni 2024: Von Alexander Leefmann an Peter Luthaus

Geht es dir darum, dass die Begründung aus deiner Perspektive willkürlich ist? Oder bist du der Meinung, dass du eine PC mit einem Leergewicht von >2000kg auf einer Piste mit MPW von 2000kg betreiben dürfen solltest?

Ich bin ja ganz neu in der Luftfahrt unterwegs. Sprich noch grün hinter den Ohren was solche Ausnahmegenehmigungen angeht. Daher hätte ich jetzt verstanden, wenn du es bescheiden findest, dass die die Startstrecke bei MTOW als Begründung anführen. Was aber in meinen Augen nichts daran ändert, dass bei einer strukturellen Tragfähigkeit einer Piste von max 2000kg ein Flugzeug mit einem Leergewicht von >2000kg dort nicht betrieben werden darf.


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