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18. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22

"Und welches Gesetz betr. der eingeschränkten Meinungsfreiheit wurde kassiert?"

Das Gesetz bzgl. der Vorratsdatenspeicherung. Es wurde zur Gänze als verfassungswidrig und damit als nichtig verworfen. Ich war selbst einer der 20.000 Beschwerdeführer.

"Das NetzDG scheint nicht dabei zu sein."

Eine Verfassungsbeschwerde bzgl. des NetzDG würde heutzutage vom Bundesverfassungagericht vermutlich nicht einmal mehr zur Entscheidung angenommen. Das von der Politik unabhängige Verfassungsgericht unter Präsidenten wie Herzog, Kirchhoff oder Papier ist Geschichte.

18. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Stock Bewertung: +2.00 [2]

Jetzt driftest Du endgültig ab in Verschwörungsgeschwurbel. Passt ins Bild.

Vorratsdatenspeicherung hat mit "Meinungsfreiheit" was genau zu tun? Nichts, würde ich sagen.

18. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Um mal Ihren Duktus zu verwenden ... Sie driften endgültig ab ins Ahnungslosigkeitsgeschwurbel. Starke Meinung, nichts dahinter. Paßt ins Bild.

Lesen bildet: https://tinyurl.com/53twxkfj

18. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]

Das ist also der Zusammenhang zwischen Vorratsdatenspeicherung und Meinungsfreiheit :-)

18. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22

So ist es.



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18. Dezember 2022: Von Wolff E. an Michael Stock Bewertung: +3.00 [3]
Ich bin ein kleiner Internetprovider. Ich bekomme seit Monaten von der Kripo Anfragen bezüglich Kinderpornografie und bin froh, das meine User alle eine feste eigene IP Adressen haben und man so genau sagen, wer was wann wo hoch oder runter geladen hat. Wir hatten im Bekanntenkreis leider ein Opfer und konnten sehen, wie es diesen Opfern noch viel später schlecht geht. Von daher ist das freie Internet eher schlecht und das DatenDG unter dem Strich wichtig.
18. Dezember 2022: Von Michael Stock an Wolff E.

Keine Einwände. Es geht hier ja um die Meinungsfreiheit, und Straftaten fallen nicht darunter.

18. Dezember 2022: Von Wolff E. an Michael Stock
Ohne die Bewegdaten der Internetnutzer ist oft gar keine Strafverfolgung möglich. Muss man immer von beiden Seiten sehen...
18. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]
Wie billig. In einem Nebensatz einer Entscheidung des (angeblich nicht unabhängigen) BVerfgs zu einem ganz anderen Thema fällt das Wort „Meinungsfreiheit“. Und das soll dann der Beleg dafür sein, dass das Gericht keine Einschränkung der Meinungsfreiheit duldet.

:-)
18. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22

Der Präsident des Gerichts war zu dieser Zeit Hans-Jürgen Papier. Was die von Ihnen in Frage gestellten Belege betrifft, werden Sie bei der Lektüre der ständigen Rechtsprechung des Gerichts fündig. Lesen müssen Sie allerdings schon selbst.

18. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Stock

Ich habe gar nichts in Frage gestellt. Mich stören nur die geschwurbelten fälschlicherweise in Zusammenhang gebrachten Themen.

Das sind alles nur Nebelkerzen, die von den wesentlichen Fakten ablenken sollen: Dass die Meinungsfreiheit auch Grenzen hat. Aber mehr Belege als die von Bundestag und EU-Kommission habe ich nicht zu bieten. Institutionen, die Sie offenbar nicht respektieren.

Dafür durchsuchen Sie dann so lange Gerichtsentscheidungen bis Sie das passende Schlüsselwort finden, Zusammenhang scheint aber egal zu sein.

Für meinen Teil können wir diese sinnlose Diskussion beenden.

18. Dezember 2022: Von Lutz D. an Charlie_ 22 Bewertung: +9.00 [9]
Die meisten Menschen sind bei der Meinungsfreiheit wie Elon M. Man fordert sie ein, bis man selbst am Drücker ist.

Bezogen auf die Fliegerei hast Du hier im Forum vermutlich den Spitzenplatz bei der Verbreitung faktenwidriger Thesen. Das würde ich auch mal bedenken.

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