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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. November 2022: Von Tim Walter an Maik Toth
Ist auch so.
Interessant.
Österreich weiß von der Verweigerung in Deutschland? Sonst wäre das jetzige medical auch nicht Gültig
22. November 2022: Von Milan Kamenz an Tim Walter
Beitrag vom Autor gelöscht
22. November 2022: Von Tim Walter an Milan Kamenz
Dann Glückwunsch :)
25. November 2022: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Tim Walter

Wenn das Medical in Österreich neu gemacht wird, wird dort auch auf dem Antragsformular gefragt, ob bis dato eine Tauglichkeit irgendwo verweigert wurde. Wenn da gelogen wird, ist das österreichische Medical auf gaaanz dünnem Eis. Man fliegt ggf. illegal. Kann böse enden.

Die Datenbank, die das Doctorhopping europaweit verhindern soll, ist noch nicht komplett funktionsfähig.

25. November 2022: Von Milan Kamenz an Dr. Thomas Kretzschmar
Beitrag vom Autor gelöscht
22. Dezember 2022: Von Maik Toth an Milan Kamenz

"Soweit ich das Ganze verstehe sind sich bisher alle Ärzte einig dass ich flugtauglich bin, der Einzige Unterschied ist dass der erste Augenarzt meint ich brächte in der Zukunft eine Brille. Insbesondere ärgerlich dass mit einer Verweisung die Rechte des schon bestehenden Medicals nicht mehr genutzt werden dürfen."

Steht das eigentlich irgendwo geschrieben (1178/2011, PART-MED, AMC / GM)? Dass bei einer Verweisung (VDL RXO, Erstuntersuchung Class 1) zwangläufig ein bisher gültiges 2. Medical ruht bzw. mit einem freundlich Brief von Fr. Dams ganz empathielos eingefordert wurde.

Ich würde gerne wissen auf welcher rechtlichen Grundlage das beruht, logisch ist das nämlich nicht.

23. Dezember 2022: Von Milan Kamenz an Maik Toth
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Dezember 2022: Von Maik Toth an Milan Kamenz Bewertung: +1.00 [1]

Kleiner FunFact am Rande, besagter Brief kam als Antwort auf eine bisher heute noch unbeantwortet eMail.

Leider antwortet weder besagte Dame noch sonst jemand auf genau diese Frage beim LBA. Aber irgendwo muss doch der Vorgang beschrieben sein oder eine rechtliche Grundlage existieren oder kann das LBA hier frei von irgendwelchen Regularien schalten und walten? Das kann ich mir schwer vorstellen.

28. Dezember 2022: Von Tomasz Soroczynski an Maik Toth

Dafür git es keine Rechtsgrundlage, eifach überinterpretiert LBA die folgenden Absätze:

After completion of the aero-medical examinations and assessments, the AeMC, AME, GMP and OHMP shall:
(1) inform the applicant whether he or she is fit, unfit or referred to the medical assessor of the licensing authority, AeMC or AME, as applicable;

Auslegung der Behörde: der Kandidat is untauglich, wenn Konsultation/Verweisung erfolgt. Laut LBA gilt es auch, wenn man eine Sondergenehmigung hat, die noch gultig ist, aber der Fliegerarzt beantragt die Aufhebung der Auflagen. Das ist ein Horror!

(c) Where consultation with the medical assessor of the licensing authority is required in accordance with this Annex (Part-MED), the AeMC and AME shall follow the procedure established by the competent authority.

Welche Verfahren das LBA festgelegt hat, ist unbekannt. Sicher ist: Man muss gegroudet bleiben.

30. Dezember 2022: Von Milan Kamenz an Tomasz Soroczynski
Beitrag vom Autor gelöscht
30. Dezember 2022: Von Tomasz Soroczynski an Milan Kamenz
Beitrag vom Autor gelöscht
30. Dezember 2022: Von Milan Kamenz an Tomasz Soroczynski
Beitrag vom Autor gelöscht
30. Dezember 2022: Von Tomasz Soroczynski an Milan Kamenz

Jeder Arzt muss Mitglied einer Ärztekammer sein. Du kannst also eine Beschwerde bei der zuständigen Kammer einreichen.

Bezüglich der Einstellung des bestehenden Tauglichkeitszeugnisses aufgrund der Bewertung für eine höhere Klasse: Das Referat L6 ist in der Tat ein Organ der EU, deswegen kann eine Beschwerde bei Europäische Ombudsstelle (https://www.ombudsman.europa.eu/) eine geeignete Lösung sein.

6. Januar 2023: Von Milan Kamenz an Tomasz Soroczynski
Beitrag vom Autor gelöscht

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