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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Dezember 2022: Von Tomasz Soroczynski an Maik Toth

Dafür git es keine Rechtsgrundlage, eifach überinterpretiert LBA die folgenden Absätze:

After completion of the aero-medical examinations and assessments, the AeMC, AME, GMP and OHMP shall:
(1) inform the applicant whether he or she is fit, unfit or referred to the medical assessor of the licensing authority, AeMC or AME, as applicable;

Auslegung der Behörde: der Kandidat is untauglich, wenn Konsultation/Verweisung erfolgt. Laut LBA gilt es auch, wenn man eine Sondergenehmigung hat, die noch gultig ist, aber der Fliegerarzt beantragt die Aufhebung der Auflagen. Das ist ein Horror!

(c) Where consultation with the medical assessor of the licensing authority is required in accordance with this Annex (Part-MED), the AeMC and AME shall follow the procedure established by the competent authority.

Welche Verfahren das LBA festgelegt hat, ist unbekannt. Sicher ist: Man muss gegroudet bleiben.

30. Dezember 2022: Von Milan Kamenz an Tomasz Soroczynski
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30. Dezember 2022: Von Tomasz Soroczynski an Milan Kamenz
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30. Dezember 2022: Von Milan Kamenz an Tomasz Soroczynski
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30. Dezember 2022: Von Tomasz Soroczynski an Milan Kamenz

Jeder Arzt muss Mitglied einer Ärztekammer sein. Du kannst also eine Beschwerde bei der zuständigen Kammer einreichen.

Bezüglich der Einstellung des bestehenden Tauglichkeitszeugnisses aufgrund der Bewertung für eine höhere Klasse: Das Referat L6 ist in der Tat ein Organ der EU, deswegen kann eine Beschwerde bei Europäische Ombudsstelle (https://www.ombudsman.europa.eu/) eine geeignete Lösung sein.

6. Januar 2023: Von Milan Kamenz an Tomasz Soroczynski
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