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17. Juni 2021: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +6.00 [6]

Das Schöne an diesem Forum und einigen Fragen dabei ist, dass man sich häufig auch erst Mal selbst konkret mit der Materie und der exakten Regelung auseinandersetzt.

Hier eine kurze Zusammenfassung (ohne Gewähr!):

SERA.5005 Sichtflugregeln

...

g) Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist

Anmerkung:

  • die Tabelle "Anlage 3" sollte bekannt sein, beginnt für VFR mit 3.500 ft / FL 35
  • der "Kurs über Grund" ist, entsprechend der Fußnote dort, zu verstehen als "missweisender Kurs über Grund"
    --> dieser ändert sich i. d. R. im Reiseflug nicht, auch nicht bei Windeinfluss,
    --> der Kurs über Grund ändert sich i. d. R. nur an Wegpunkten, wenn diese einen Kurswechsel über die Marke 000 ° oder 180 ° beinhalten - dann wäre tatsächlich eine Änderung des gewählten Flight-Level bzw. der Flughöhe um +/- 1.000 ft erforderlich, um die Bedingungen der SERA.5005 g) einzuhalten.

Bezüglich der "Strafe" konnte ich folgendes herausfinden:

LuftVO - § 44 Ordnungswidrigkeiten

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Absatz 1 Nummer 13 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (...)
--> das beinhaltet SERA

...

5. entgegen Anhang SERA.3105 Satz 2 in Verbindung mit Anhang SERA.5005 Buchstabe f eine Mindesthöhe für Flüge nach Sichtflugregeln unterschreitet

...

18. einer Vorschrift des Anhangs SERA.5005 Buchstabe a, b, f oder i über Sichtflugregeln zuwiderhandelt,

  • Eine Ordnungswidrigkeit in Bezug auf "SERA.5005 Buchstabe g," - also zu den Reiseflughöhen ("Halbkreisflughöhen") konnte ich nicht finden.

Das heißt aber im Ergebnis nicht, dass man diese ignorieren darf oder soll, letztlich dienen diese der Vermeidung von Zusammenstössen und somit der eigenen Sicherheit. Ich erinnere mich an einen Prüfungsflug mit US-Examiner vor vielen Jahren, der mich "recht deutlich" darauf hinwies, dass ich diese gerade nicht einhielt ;-)

17. Juni 2021: Von Mark Juhrig an Wolfgang Lamminger

Der Punkt Halbkreisflughöhen ist auch sehr "milde" formuliert:

SERA.5005 Sichtflugregeln

...

g) Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist

Bei anderen Paragraphen in SERA wir häufig "muss" verwendet = "harte" Regel. Paragraphen mit "ist bzw. sind" ist wohl eher als "leichte" Regel zu sehen, auch wenn es nirgens im Dokument definiert ist. In vielen Spezifikationen die ich kenne wird gerne eingangs eine definition gemacht, z.B. "shall" = ist auf alle Fälle notwendig und "should" = optional.

17. Juni 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]
Sind=müssen (shall)
Sollten=empfohlen (should)
17. Juni 2021: Von Michael Söchtig an Flieger Max L.oitfelder

Die Formulierung "sind" ist m.E. juristisch durchaus etwas ungünstig. Im deutschen Verwaltungsrecht differenziert man eigentlich zwischen ist, soll und kann.

"Sind" würde ich aber auch mit "Ist" gleichsetzen,

@Wolfgang: Danke für Deine Rückmeldung. Maßgeblich ist also nicht der MWStK (MH) sondern der magnetische Kurs, (MC), richtig? Also mal angenommen ich fliege Kurs 002 MC, aber MH von 350, ist dennoch die Halbkreisflughühe von FL 55 75 95 zu nehmen.

17. Juni 2021: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Also mal angenommen ich fliege Kurs 002 MC, aber MH von 350, ist dennoch die Halbkreisflughühe von FL 55 75 95 zu nehmen.

Korrekt! - (unter der Voraussetzung, dass Du ziemlich Wind von links hast ;-)

unterste Halbkreisflughöhe wäre allerdings 3.500 ft, und dann - oberhalb der Transition-Alt. FL 55 75 95 ...

17. Juni 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Michael Söchtig
Ich glaube dass es Unmengen an unnötig kompliziert und missverständlich formulierten Vorschriften gibt, es läuft auch gerade eine "global campaign on NOTAM improvement".
Gerade die Covid-Regelungen sind dermaßen verkorkst formuliert dass das Lesen und Verstehen solcher NOTAM länger dauert als der Flug.
17. Juni 2021: Von Matthias Gronau an Wolfgang Lamminger

Vielen Dank für den guten Input an alle.

Zusammengefasst nehme ich folgendes mit:

- Halbkreisflugflächen sind wichtig und einzuhalten, es sei denn, es ist nicht möglich (z.b. bei VFR wegen Wetter, Wolkenschicht etc.) dann kann man auch vom "richtigen" FL abweichen

- Wenn man das korrekte FL für seinen MC einmal nicht eingehalten hat (z.b. man fliegt VFR mit 175 MC in FL65 anstelle von FL75) bekommt man in der Praxis aber auch nicht gleich eine Strafe oder Anzeige verpasst

17. Juni 2021: Von Dominic L_________ an Matthias Gronau

Also ich plane immer den korrekten Level ein, muss aber sagen, dass ich im Grunde wenig von dem System halte - und ich denke, das ist den Erfindern auch klar. Wenn man sich ansieht, wann auf der Strecke Kollisionen vorkommen, scheint mir doch Verkehr von der Seite ganz klar das größte Problem zu sein. Es geht also um Flugzeuge, die sich beispielsweise hinter der A-Säule (falls das Flugzeug so etwas hat) anschleichen oder direkt vom Flügel aus kommen oder am schlimmsten vermutlich leicht von hinten. Verkehr unmittelbar von vorne dagegen ist schon schwer zu übersehen, selbst wenn er sich am schnellsten nähert. Wer schaut schon nicht geradeaus?

In der Nähe von Plätzen, wo man einigermaßen weiß, wo man vor allem hinschauen muss, ist das Rausschauen eine vernünftige Methode zur Kollisionsvermeidung. Auf der Strecke bin ich immer noch der Überzeugung, dass nicht das tolle Rausschauen, sondern der enorme Platz dafür sorgt, dass in der Regel nichts passiert.

Wenn ich beispielsweise Kurs 110 fliege und auf gleicher Höhe fliegt ein Hochdecker Kurs 80 Grad und ist derzeit unter mir, grundsätzlich versuchen wir aber die gleiche Höhe zu halten, dann weiß ich nicht, wie man das ohne Trafficsystem rechtzeitig bemerken soll. Nach hinten rechts zu schauen ist quasi unmöglich, nach unten noch unmöglicher.

17. Juni 2021: Von Sven Walter an Dominic L_________
Ganz allgemein zu diesem Fred, da fand ich die alte englische quadrantenregel deutlich besser, aber leider hat die sich ja internal nicht durchgesetzt und sie haben sie selbst mit SERA abgeschafft.

diese steuer Kurse in der Nähe von 0 Grad und 180 Grad sind eigentlich ganz gefährlich , gerade wenn man sich schwer liegt , wie präzise heute Auto Piloten die Höhe halten... Vor allen Dingen oberhalb der Übergangsflugfläche.
17. Juni 2021: Von Gerald Werner an Wolfgang Lamminger
Ich habe einmal gelernt, dass man innerhalb der Übergangsschicht, welche min. 1000 ft beträgt, nicht fliegen soll/darf (ausgenommen Steig- oder Sinkflug). Das bedeutet, dass FL55 grundsätzlich ausscheidet. Je nach Luftdruck wäre die "erste" nutzbare Halbkreisflughöhe FL65 oder FL75?
Unterliege ich da einem Irrtum?
18. Juni 2021: Von Andreas KuNovemberZi an Gerald Werner Bewertung: +2.00 [2]

Das gilt IFR.
VFR gibt es keinen Transition Layer (siehe Post von Wolfgang zu SERA.5005).

20. Juni 2021: Von Ulrich V. an Wolfgang Lamminger

Ist es nicht so, dass die Halbkreisflughöhen erst da beginnen, wo der Höhenmesser auf 1013 gestellt wird? Also 5.000 MSL oder 2.000 AGL.
Siehe auch AOPA Safety-Letter Seite 20 unten.

20. Juni 2021: Von Wolfgang Lamminger an Ulrich V. Bewertung: +1.00 [1]

Ist es nicht so, dass die Halbkreisflughöhen erst da beginnen, wo der Höhenmesser auf 1013 gestellt wird? Also 5.000 MSL oder 2.000 AGL.
Siehe auch AOPA Safety-Letter Seite 20 unten.

AOPA-Safety-Letter schreibt an dieser Stelle: „Bei VFR-Flügen nach Standard-Höhenmessereinstellung sind bei Streckenflügen die Halbkreisflughöhen einzuhalten.“

Das ist im Grunde - zunächst - nicht falsch, sofern man es so versteht: „… nach Standard-Höhenmessereinstellung sind bei Streckenflügen die Halbkreisflughöhen auf alle Fälle einzuhalten.“

--> Das lässt aber die tieferen Reiseflughöhen, für die Halbkreisflughöhen anzuwenden sind (3.500 ft und 4.500 ft) ausser Acht!

Vielleicht wurde hier der Text aus Zeiten "vor SERA" nicht redaktionell bearbeitet?!

Auszug SERA.5005 g)

„Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist“

Siehe Tabelle dazu (AIP Germany identisch mit „Anlage 3“ zu SERA)

Zur Höhenmessereinstellung ist in der AIP Germany festgelegt (Auszug ENR 1.7):

Festlegung der Höhen für die Höhenmessereinstellung bei Flügen nach Sichtflugregeln
(Grundlage NfL I - 190/01).

1. Bei Flügen nach Sichtflugregeln bis zu einer Höhe von 5000 ft MSL oder bis zu einer Höhe von 2000 ft GND, sofern diese Flug-höhe 5000 ft MSL überschreitet, ist der Höhenmesser auf den Luft-druck, bezogen auf Meereshöhe (QNH-Wert), des zur Flugstrecke nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle einzustellen.
2. Bei Flügen nach Sichtflugregeln oberhalb dieser Höhen ist derHöhenmesser auf 1013,2 Hectopascal einzustellen (Standard-Höhenmessereinstellung).


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