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Angenommen: - SEP PIC läuft im Mai 21 ab - im März 21 wurde ein Profcheck (andere Klasse) absolviert - Die SEP Stunden usw.. sind gegeben Für eine Verlängerung nach Erfahrung hätte mir der Examiner den SEP im März eintragen müssen? Jetzt bleibt nur mehr der „Refresher“ mit Fluglehrer (und der darf dann den Lizenzeintrag machen)? Danke!
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... nein, es ist so wie Christian schreibt. Die beiden Vorgänge können unabhängig voneinander passieren, d.h. der Prof-Check auf der anderen Klasse kann auch jetzt noch zur SEP-Verlängerung herangezogen werden, wenn die Bedingungen aus 740.A (b)(1)(ii) erfüllt sind.
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Danke! Das LBA sendet dann eine neue Lizenz zu? Alternativ wäre ein Refresher mit Fluglehrer und Handeintrag möglich?
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Ich hab das auch mal so gemacht, dass ich das SEP class rating erst später verlängert habe, weil ich es beim IR check vergessen habe verlängern zu lassen. Einfach beim LBA formlos beantragen, sie senden dann eine neue Lizenz zu. Kosten €16.
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Welches Formular hast Du dazu ausgefüllt?
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Wie gesagt: formlos. Einfach einen Brief geschrieben, eine Erklärung des Prüfers dazu und schon war alles in trockenen Tüchern. Die Erklärung des Prüfers war sinngemäss, dass zum Zeitpunkt des IR Checks die Voraussetzungen zur Verlängereung von SEP/PIC (also 12 Stunden und 12 Landungen im Jahr vor dem offiziellen Verlängerungszeitpunkt) erfüllt waren.
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Meines Erachtens kann der Prüfer hier sogar einen Handeintrag vornehmen, selbst wenn das nicht zum Zeitpunkt des Proficiency Checks passiert. Es handelt sich nach wie vor um eine Verlängerung.
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Das wollte der Prüfer allerdings nicht machen, da ja dann die Prüfungsunterlagen, die beim LBA eingereicht sind, und die Fakten nicht (ganz) übereinstimmen. Er hat ein formloses Schreiben aufgesetzt mit der besagten Erklärung und alles war gut Und €16 kann ich verkraften (gerade so!).
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Hallo, kann ich Dir eine PN senden (musst Du im Profil aktivieren) oder könntest Du bitte den Wortlaut des Briefs ans LBA posten? Vielen Dank!
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Offizielle Antwort vom LBA:
"Es ist hinreichend, wenn Sie sich die Flugstunden von Ihrem Prüfer bestätigen lassen und anschließend einen Antrag auf Verlängerung Ihrer SEP(land) Berechtigung hier einreichen."
Formblatt Bestätigung Flugstunden: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L4/Lizenzierung_Flug/Nachweis_der_allgemeinen_Flugerfahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Antrag für Post oder Fax:
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L4/Lizenzierung_Flug/Antrag_Erteilung_Verlaengerung_Erneuerung_Berechtigung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Ausstellung Lizenz kostet die bereits berichteten €16.
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Angenommen jemand fliegt nur die 12h pro Jahr, und macht dann mit nem CRI den Übungsflug, kann der CRI dann das Rating per Handeintrag verlängern? Oder darf das nur ein Examiner, obwohl gar kein Flug stattfand (der Flug war mit CRI).
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Wenn die 12h und 12L da sind, braucht man keinen Examiner, oder? FI oder CRI kann verlängern.
FCL.905.CRI
(a) The privileges of a CRI are to instruct for: (1) the issue, revalidation or renewal of a class or type rating for single-pilot aeroplanes, except for single-pilot high performance complex aeroplanes, when the privileges sought by the applicant are to fly in single-pilot operations;
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Wenn die 12h und 12L da sind, braucht man keinen Examiner, oder? FI oder CRI kann verlängern.
Korrekt. Natürlich nur SEP-VFR (zur Sicherheit - weil es im Kontext um was anderes ging).
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Ja, so wars von mir gedacht, aber nicht formuliert, danke. Dass ich mal beim FCL zitieren schneller war als du... da trink ich grad ein Meckatzer Weiss-Gold drauf. :)))
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Der Vollständigkeit halber würde ich noch trennen zwischen "Erfüllen aller Voraussetzungen zur Verlängerung" und Verlängerungs-Eintrag in der Lizenz. Ob ein FI/CRI einen Handeintrag machen darf, hängt davon ab, was die jeweilige lizenzführende Stelle festgelegt hat. Nicht für jede EASA-Lizenz ist das durch einen FI/CRI möglich. Die EASA-weit gesammelten Anforderungen findet man im Examiners Differences Document (EDD):
https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Examiner%20Differences%20Document_version_2021Q2.pdf
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