Moin Eibe,
ich glaube nicht, dass dir jemand einen Strick daraus drehen kann, wenn du mit deinem Sohn eine Runde fliegen gehst, um den Kopf frei zu bekommen und damit auch dein Kind mal etwas anderes sieht und etwas Ablenkung vom zur Zeit schwierigen Alltag erfährt. Das einzige Argument, das m. E. dagegen sprechen könnte (falls es zum Ärgsten kommt), dass man im Falle eines Falles ggf. in's Krankenhaus muss. Klar, dass man insbesondere jetzt und erst recht mit kleinem Passagier vorsichtig sein sollte. Du würdest auch nicht stundenlang im Tiefflug Kreise über Augsburg knattern (würdest du auch sonst nicht, richtig?). Ich habe gestern einen Motorradpolizisten aus Baden Württemberg im Fernsehen gesehen, der erklärte, dass Motorrad fahren auch okay ist, "wenn der Naturgenuss im Vordergrund steht" und man das alleine macht. Wo ist der Unterschied zum Fliegen?
Selbstkasteiung ist nicht Ziel der Regelungen und das ist auch gut so. Der Gesetzgeber hat nicht den Luftraum für VFR gesperrt und er hätte dies ja leicht tun können. Ich sehe das auch nicht im Widerspruch zur viel beschworenen Solidarität, wenn ich meine Freiheitsgrundrechte wahrnehme. Ich handele nicht unverantwortlich sondern wohlüberlegt. Niemand hat durch mein Verhalten einen Nachteil.
Es ist nicht verboten, also ist es erlaubt.
Edit: Sehe gerade, dass Bayern Ausgangsbeschränkungen verhängt hat. Dann könnte es natürlich leider anders aussehen (Verlassen der Wohnung...)