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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Oktober 2019: Von J Stroede an melfkr

Hallo Melf,

Ich gebe hier noch zwei Punkte zum besten, die vielleicht helfen.

Ich habe telefonisch vom LBA bestätigt bekommen, daß es für eine (erfolgreiche) Zulassung genügt ein IHP eingereicht zu haben. In der Zeit bis das IHP bearbeitet wird darf geflogen werden. Mein Prüfer hat dies bestätigt. Schriftlich gibt es dies jedoch glaube ich ... nicht.

Das jetzt natürlich der Fall "Zulassung / Ummeldung / etc. Gilt das auch für deinen Fall (Camo, etc). Ich würde sagen ja, einfach letztes IHP kopieren und einreichen. Du bekommst innerhalb weniger Tage eine emial die den Eingang beim LBA bestätigt, und dies genügt. Aber vielleicht rufst du beim beim LBA an. Man hört immer wieder Schauermärchen zum Thema "Anruf / emial LBA", und daß man keine ANtworten bekommt. Ich hatte mehrfach LBA Begegnungen (in diesem Sommer), und ich kann dies nicht bestätigen. Man muß eben 5x zwischen 10 und 12 Uhr durchrufen, aber dann klappt's.

VG

14. Oktober 2019: Von ch ess an J Stroede

Vielen Dank für diese Information.

Vor ca 2 Jahren war es noch so, dass die Zulassungsstelle (andere Abteilung, man sprach nicht direkt miteinander) sich bei einem ELA2-Flieger weigerte, den Ummeldeantrag zu bearbeiten, bevor nicht ein LBA-geprüftes IHP (von mir - nicht direkt von der Nachbarabteilung) dem Antrag beigefügt war.

Kleiner Fortschritt...

14. Oktober 2019: Von Bernhard Tenzler an ch ess

das war letztes Jahr auch noch so.....

15. Oktober 2019: Von J Stroede an Bernhard Tenzler

Ich kann das nicht ausschließen. Meine Info stammt zwar direkt aus dem LBA, aber wie gesagt nur telefonisch. Wenn's hart auf hart käme ... wer weiß.


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