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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. August 2018: Von Jens Schuhmann an Willi Fundermann

Moin zusammen,

vielen Dank schon mal für eure Rückmeldungen!

Zum Thema BÜP vs. 13h Rumgurken: Verstehe ich auch nicht, aber soll wohl so gewünscht sein. Wie gesagt, Details kenne ich leider (noch) nicht.

Ansonsten habe ich natürlich erstmal nichts verlässliches/schriftliches zu dem Thema gefunden. Ich befürchte, dass ich da wohl meine Landesluftfahrtbehörde fragen muss, die dann wieder ihre eigene Interpretation hat..;-) Falls jemand hier weiß, wo man so etwas auf die Schnelle nachlesen kann, wäre ich dankbar.

Flugzeug in der ATO anmelden wäre natürlich eine zweifelsfreie Lösung (falls möglich bzgl. TBO etc), aber andererseits wiederum weiterer zusätzlicher organisatorischer und damit auch finanzieller Aufwand.

Danke & Grüße

Jens

30. August 2018: Von Willi Fundermann an Jens Schuhmann

"...aber soll wohl so gewünscht sein..."

Ich bin der Meinung, das geht außerhalb der ATO und mit jedem Flugzeug. In FCl.140.A steht, man muss "die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gemäß Buchstabe a (12 h, 12 Starts und Landungen) zu erfüllen." D.h. für mich: Fluglehrer schnappen, erst zwölf Stunden und dann die Auffrischúngsschulung fliegen.

Aber das von der zuständigen Landesbehörde bestätigen zu lassen, erspart erfahrunsgemäß zuverlässig Ärger.

30. August 2018: Von Lutz D. an Willi Fundermann

Du hast völlig Recht. Ich habe das mit einer abgelaufenen Klassenberechtigung verwechselt. Hier aber geht es ja in der Tat um die fortlaufende Flugerfahrung.


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