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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. August 2017: Von Tee Jay an Chris _____

IMHO: Luftrechtlich sehe ich beim Hinflug keinen Einwand. Wingly Prinzip eben. Dieser geschieht nach Prinzip der Kostenteilung da Maschine einem Club gehört und nicht der Firma, Pilot hinreichend lizenziert, Kollegen werden außerhalb der Arbeitszeit in Ihrer Freizeit befördert. Doch was ist mit dem Rückflug?

Was die Erstattung der Reisekosten der Firma an die Mitarbeiter (inkl. GF) im steuerrechtlichen Bereich anbetrifft so steht das auf einem anderen Blatt. Für mich wäre der Flug was er ist: Privatvergnügen. Dieser ist folglich aus eigener Kasse von jedem anteilig zu zahlen. Alles andere könnte einem in der luftrechtlichen Betrachtung als Knüppel zwischen die Beine geworfen werden.

Jeder wäre luft- & haftungsrechtlich und finanziell besser aufgestellt, wenn er alleine mit dem Transportmittel seiner Wahl (und Berechtigung) anreisen würde. Denn dann könnte der GF den Flug anlaog zu Taxi- oder Mietfahrzeugkosten vollumfänglich geltend machen.

Mir schwebt gerade als Gedanke die mögliche Klage einer hinterbliebenen Familie eines Mitarbeiters durch den Kopf, wenn der Mitarbeiter bei einem Flugunfall zu Schaden kommt und plötzlich gesagt wird, daß dieser ja keine andere Chance gehabt habe als im Flieger mitzureisen mit Verweis auf Abhängigkeit, Hackordnung, sozialen Druck, Team-Commitment etc. pp.

Will man sich das geben? Nö, dann lieber allein und mein...


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