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13. Mai 2017: Von Lutz D. an Willi Fundermann

Nur eine ganz kleine Ergänzung: Es gibt auch Politikfelder, in denen es ausschließliche Gesetzgebung der EU gibt, d.h. dort kann die EU auch nichts vorgegeben haben und die Mitgliedstaaten dürfen trotzdem nicht tätig werden, z.B. bei Handelsabkommen, Zolltarifen.

Für den uns betreffenden Bereich der Verkehrspolitik gilt aber das Gesagte.

13. Mai 2017: Von Willi Fundermann an Lutz D.

Lutz, Danke für diese Ergänzung. Von diesen Bereichen hab ich in der Tat keinerlei Ahnung. Ich bezog mich nur auf die ggf. konkurrierenden Regelungen für die Luftfahrt.


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