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6. Juli 2016: Von Flieger Max Loitfelder an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Für "echten Werksverkehr" sicherlich, aber nicht für vermeintlich schlaue Umgehungsversuche der AOC-Erfordernis. Wenn zB Volkswagen für ein Werk in der Slowakei Ersatzteile oder Ingenieure transportiert ist das kein gewerblicher Transport, wenn dagegen Überkapazitäten dahingehend vermarktet werden, dass derselbe Flieger samt Crew für einen anderen Hersteller einen Bedarfsflug durchführt, schon.


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