Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

15. November 2015: Von Karpa Lothar an Philipp Tiemann
Philip, meines Wissens nach gibts bei der IFR Fliegerei drei Abschnitte: Abflug, Reise, Anflug.
An- und Abflugverfahren sind in Deutschland an eine Betriebsgenehmigung des Platzes für IFR gebunden, daher sind mir keine Verfahren nach IFR für Anflüge auf VFR Plätze in D bekannt. In anderen Ländern mag es anders aussehen...
In D kann ich im VFR Abflug ein IFR Pickup requesten, den ich theoretisch noch in VMC erhalten sollte. Beim Anflug auf einen VFR Platz muss ich IFR im Reiseflug canceln.
15. November 2015: Von  an Karpa Lothar Bewertung: +2.00 [2]
Die drei Abschnitte Abflug, Reise, Anflug gibt es übrigens bei einem Flug unabhängig von den Flugregeln ;-). Was heisst denn eigentlich "Betriebsgenehmigung für VFR" nach Inkrafttreten von SERA und der neuen LuftVO überhaupt noch? Hat mal jemand einen Link zu einer solchen Betriebsgenehmigung? (Wieso werden die eigentlich als Geheimsache behandelt, wenn wichtige Informationen für den Piloten dort niedergelegt sind, sollten die Plätze die nicht auch auf ihren Internetseiten veröffentlichen, oder habe ich nur die Fundstelle übersehen?) Früher war das einfach, da wurden wir gezwungen erst unter IFR zu fliegen wenn wir uns oberhalb der deutschen MRVA auch lückenlos überwachen lassen und dadurch von einem/zu einem nichtkontrollierten Platz sowieso am Anfang/Ende VFR geflogen werden musste. Das ist heute aber nicht mehr so und eigentlich sehe ich nach SERA kein Hindernis bereits ab dem Abheben und bis zur Landung IFR zu fliegen. Der nach SERA für Deutschland neue Fall eines IFR Fluges der an einen unkontrolliertem Flugplatz ankommt, ist in meinen Augen nicht "mit deutscher Gründlichkeit" ausreichend geklärt. "Der Platz" hat "Hausrecht" nur am Boden, auch wenn das mancher auf die "Platzrunde" ausgedehnt hat, und die Verlegung der deutschen Grenze für IFR auf oberhalb MRVA ist mit SERA jetzt weg. Wo sollte denn heute die Grenze zwischen Abflug und IFR Flug liegen, wenn nicht in dem Moment wenn die Füsse den Boden verlassen? Bisher habe ich nur die IFR clearance per Funk erlebt, aber hat schon mal jemand eine IFR clearance noch am Boden an einem unkontrollierten Platz selber per Telefon eingeholt - was anderes macht der Tower doch auch nicht(?), sollte doch eigentlich auch gehen, was sagen die da? Bei einem Flug von unkontrolliertem Platz zu unkontrolliertem Platz nur durch Luftraum G habe ich doch nicht einmal mehr eine clearance, oder? Wie nahe darf ich denn an einen "VFR" Flugplatz heran fliegen bei IMC (angenommen weder bei IMC noch bei Nacht verschwinden die Plätze ala Brigadoon)? Sollen wir bald anfangen zu diskutieren, ob Eriks Bonanza nach dem TakeOff "im Abflug" ist mit WOT, aber "schon IFR Flug" bei cruise climb setting? Ich glaube wir haben da noch eine Menge Diskussionsbedarf an der Schnittstelle unkontrollierter Flugplatz und IFR Flüge.
15. November 2015: Von Karpa Lothar an 
Rudolf, die Betriebsgenehmigung von Flugplätzen ist nicht in SERA geregelt. Die Vorraussetzung zur Genehmigung ist für VFR und IFR unterschiedlich, zB im Hinblick auf Hindernisfreiheit. Irgendwo hatte ich hier mal den Link zu den Vorschriften gepostet.

Ich meine, dass die Genehmigungen in den NfLs veröffentlicht werden - zumindest dass die Genehmigungen erteilt, verändert oder zurück gezogen werden.

Hinsichtlich Start von VFR Platz mit Wechsel zu IFR kann ich an einem VFR VerkehrslandePlatz auch vorab die notwendigen Infos vom Türmer bekommen, Bernd hat einige Posts weiter oben ein gutes Beispiel gebracht. Die Essener sind da sehr kooperativ und am erforderlichen Netzwerk angeschlossen. Mit IFR Flugplan kommt man bei marginalem Wetter raus, bei dem VFR Fliegern Startverbot erteilt wird. Und die IFR Clearaance enthält regelmäßig die Info: IFR starts at XXXX ft, deutlich oberhalb der Untergrenze von E.

Nach Deiner Sichtweise bräuchte man dann nur noch E-IR als Berechtigung, weil ich nach dem Abheben in IMC Reiseflug mache? Und bei der Landung geht der Reiseflug so lange, bis ich in 400 ft Bodensicht habe?

Und 500 ft IFR Reise kannst Du knicken. Es gibt da Sicherheitsmindesthöhen, nach denen Du X ft oberhalb jedes Hindernis im Umkreis von Y nm sein musst. Ich hatte mal die Werte gepostet, brauche sie aber in meiner praktischen Fliegerei nicht und hab sie vergessen.

Und ich persönlich bin froh, dass E so weit runter reicht. In E sind die Sichtminima und Wolkenabstände für VFR Flieger merklich größer als in G, so dass bei marginalem Wetter nur noch vereinzelte VFR Flieger sich in E tummeln (teilweise widerrechtlich). Und zu anderen IFR Fliegern werde ich gestaffelt.

Und wenn ich wegen Eis auf 2.000 ft oder tiefer sinken muss, würde ich ohnehin VFR bevorzugen, dh IMC meiden. Und dann ist ohnehin bei der Planung etwas sehr schief gelaufen, zumindest für mich.
15. November 2015: Von  an 
Aah, vielleicht Denkfehler von mir? Mit SERA fliege ich zu einem unkontrollierten Platz IFR in G bis auf 500ft DA und 1.500m Sichtlinie heran und wenn ich dann den Platz sehe bin ich VMC und brauche keinen "veröffentlichten IFR Anflug", wenn ich also im short final auf 500ft bei 6 Grad Gleitweg den Platz sehe, darf ich mich nach SERA selbst VFR deklarieren?
15. November 2015: Von  an Karpa Lothar
Ich gehe einmal davon aus, dass ein Flugplatz im Luftraum G in VMC anfliegbar ist, d.h. alle Hindernisfreiheit etc. muss so gegeben sein, dass ich mit GER GAFOR M8, also bis runter zu 500ft Wolken und 1.500m Sicht, VFR dort landen kann und darf. Mir ist jedenfalls kein "VFR" Platz bewusst, bei dem veröffentlicht ist "nicht anfliegbar bei Wolkendecke unter x" größer 500ft. Wenn da noch ein Luftraum E mitspielt, sieht es natürlich anders aus, aber ich wollte ja das Beispiel Luftraum G, IFR und Landen begreifen. Interessant finde ich die Bemerkung "Startverbot für VFR Flieger", auf welcher Grundlage soll das an einem unkontrollierten Flugplatz gehen, Gefahrenabwehr? Das kann ja nur bei IMC am Platz sein und dann sind in Luftraum G die Wolken eh<500ft und Sicht <1.500m. Wieder, kein E betrachtet, denn ein SonderVFR haben wir am unkontrollierten Platz ja nicht, oder? Gestaffelt wird bei IFR in G nach SERA auch nicht. Ok, das mit der Minimum IFR Reiseflughöhe 1.000ft über Hindernis in 8km Umkreis muss ich vielleicht nochmals genau anschauen, aber auch dann kommt man schon sehr weit mit nur einem E-IR (wenngleich einen die Windspargelpest dann schnell auf 2.000ft hochdrückt).
15. November 2015: Von Karpa Lothar an 
Da ich nicht fliegen "muss", könnte ich mit einem E-IR mehr als 90% meiner Flüge mit einem E-IR betreiben.
Da ich älter und bequemer werde, ziehe ich die entspannte Variante von IFR gegenüber der VFR Fliegerei immer öfter vor, insbesondere, wenn ich nur von A nach B will. An die Formalien gewöhnt man sich schnell...
17. November 2015: Von Erik N. an 
Wenn ich das richtig verstehe (mache gerade AZF) sind die Minima bei einem Y-FP (IFR->VFR) 3km Flugsicht und frei von Wolken, bei einem Z-FP (VFR->IFR) 1,5km Flugsicht und frei von Wolken. Hat der Platz nicht mind. 3km Flugsicht, darf ich dort unter VFR nicht landen. Hat er nicht mind. 1,5km Sicht, darf ich nicht starten.

Frage in die Runde: SERA oder nicht, ich kann von einem unkontrollierten Platz doch überhaupt nur unter VFR starten und landen, und dann frühestens ab der MVA, spätestens ab dem nächsten Waypoint einen IFR Pickup requesten/planen, bzw. beim Anflug IFR canceln, um dann VFR zu landen. Richtig ? Und in Essen Mülheim bekommt man zwar am Boden durch Radar eine Departure, diese dient aber dem Freihalten der Anflugroute EDDL und ist auch immer nur VFR, denn EDLE ist ja nicht kontrolliert. Richtig ?

Nächste Frage: Wenn ich unter Enroute IFR fliege, kann ich zwar keinen Abflug / Anflug unter IFR Regeln durchführen, ich kann aber - vorausgesetzt die o.g. Sichten sind vorhanden - einen "IFR practice approach" requesten ? Richtig ?
Dh. CB IR braucht man überhaupt nur für Anflüge auf kontrollierte Plätze bei Sichtbedingungen unterhalb der VFR Sichtweiten ? Korrekt ?

Es gibt im neuen Fliegermagazin einen Bericht über eine Familie, die unter Enroute IFR nach Frankreich und Spanien flog. Der Pilot (erstes E IR Deutschlands) berichtet, er hätte bei einem Flugplatz in Spanien, als der Lotse ihn unter IFR auch bis zum Boden führen wollte, gesagt "unable due to restricted license". Was wohl kaum verstanden wurde. Ich frage mich, ob es in solchen Fällen nicht geschickter wäre, zwar den IFR Flug zu canceln, dann aber einen "practice ILS approach" zu requesten.

Die führen einen dann ja entweder über Vektoren runter, oder man nennt eine Anflugroute. Wir machen das in der Beech ziemlich oft, und es trainiert wirklich....
17. November 2015: Von Tobias Schnell an Erik N.

Wenn ich das richtig verstehe (mache gerade AZF) sind die Minima bei einem Y-FP (IFR->VFR) 3km Flugsicht und frei von Wolken, bei einem Z-FP (VFR->IFR) 1,5km Flugsicht und frei von Wolken. Hat der Platz nicht mind. 3km Flugsicht, darf ich dort unter VFR nicht landen. Hat er nicht mind. 1,5km Sicht, darf ich nicht starten

Das gibt SERA nicht mehr her. Die NfL I 118/85, in der das geregelt war, ist mit der Einführung von SERA aufgehoben worden. Dafür darfst Du jetzt (eigentlich - siehe die Diskussion vorher) im Luftraum G ohne Freigabe IFR fliegen, hast dann aber immer noch das Problem mit dem Teil vom Beginn des LR "E" bis zur MVA, falls dort kein (SERA-)VMC herrscht.


Frage in die Runde: SERA oder nicht, ich kann von einem unkontrollierten Platz doch überhaupt nur unter VFR starten und landen, und dann frühestens ab der MVA, spätestens ab dem nächsten Waypoint einen IFR Pickup requesten/planen, bzw. beim Anflug IFR canceln, um dann VFR zu landen.

Vor SERA war es genau so. Bzw. es gab auch unkontrollierte Plätze mit IFR-Verfahren, die mittels dem Kunstgriff "Luftraum F" IFR ab/bis GND zuließen. Nach SERA ist das nicht mehr ganz so klar, siehe oben.


Nächste Frage: Wenn ich unter Enroute IFR fliege, kann ich zwar keinen Abflug / Anflug unter IFR Regeln durchführen, ich kann aber - vorausgesetzt die o.g. Sichten sind vorhanden - einen "IFR practice approach" requesten ? Richtig ?

Richtig. Aber nur mit "maintain VMC at all times".


Dh. CB IR braucht man überhaupt nur für Anflüge auf kontrollierte Plätze bei Sichtbedingungen unterhalb der VFR Sichtweiten ? Korrekt ?

Dto. für Abflüge.



Ich frage mich, ob es in solchen Fällen nicht geschickter wäre, zwar den IFR Flug zu canceln, dann aber einen "practice ILS approach" zu requesten.

Das steht Dir natürlich frei.

Tobias

17. November 2015: Von Erik N. an Tobias Schnell
So machen's die Amis. ...via Telefon, mit dem bluetooth equipped headset. Was hindert uns in Deutschland, das so zu machen und - Frage - ab welcher Höhe werden die dann vom Radar erfasst ? Weiss das jemand ?

https://www.youtube.com/watch?v=T3VVPbVcsjs

https://www.youtube.com/watch?v=NsWkkp2gL3M
17. November 2015: Von Tobias Schnell an Erik N.
Was hindert uns in Deutschland, das so zu machen
Im Prinzip ist das das gleiche wie wenn Dir in D der Flugleiter auf einem RMZ-Platz die von ATC eingeholte Freigabe übermittelt. Auf einem Nicht-RMZ-Platz ist die Frage obsolet, da laut NfL 1-293/14 IFR in G nur auf "veröffentlichten Verfahren" zulässig ist. Ob das im Einklang mit europäischem Recht steht und ob das BMVBW, das BAF oder die DFS darüber überhaupt entscheiden dürfen, ist eine andere Frage.
ab welcher Höhe werden die dann vom Radar erfasst
Kommt drauf an wo. In Terminal Areas bald, in der Pampa u.U. erst bei vielen Tausend Füßen. Es gibt durchaus auch Class E-Airspace ohne Radarabdeckung.

Tobias

10 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang