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22. Oktober 2015: Von Robert Hartmann an Jan M.
Mein Fehler:
Hab, nachdem ich für ein in 2011 verkauftes Flugzueg vor kurzem einen Bescheid bekommen habe, bei der Bundesnetzagentur selbiges per Fax "abgemeldet". War der Meinung, dass ich die Funkurkunde damals zurückgeschickt hatte - die sagen nein - das rächt sich jetzt.
Die Antwort auf mein Fax: Rückwirkend kann die Behörde natürlich nichts machen. Somit werden wohl noch dreieinviertel Jahre auf Grund von formaler Sturheit fällig werden. Ich glaube aber nicht, dass die das absichtlich verschleppt haben denn sonst wäre das ja hinterlistig ;-)

Mein Tipp:
Sofort prüfen, ob alle Urkunden die nicht mehr gebraucht werden auch zurückgeschickt wurden. Und wichtig: ist von der Bundesnetzagentur eine entsprechende Bestätigung vorhanden. Ansonsten sicherheitshalber anrufen oder schreiben, um das zu klären.
22. Oktober 2015: Von Timm H. an Robert Hartmann
Sollte nicht der Kaufvertrag als Beleg gelten, dass sich das Lfz ab 2011 nicht mehr in deinem Besitz befunden hat?
23. Oktober 2015: Von Robert Hartmann an Timm H.
Das ist eine Behörde. Ab ausstellung bis zur Rückgabe der Urkunde ist zu zahlen. Auch wenn man jahrelang nichts von denen hört. Kulanz ist nicht in deren Sprachgebrauch.

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