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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. Oktober 2015: Von Timm H. an Robert Hartmann
Sollte nicht der Kaufvertrag als Beleg gelten, dass sich das Lfz ab 2011 nicht mehr in deinem Besitz befunden hat?
23. Oktober 2015: Von Robert Hartmann an Timm H.
Das ist eine Behörde. Ab ausstellung bis zur Rückgabe der Urkunde ist zu zahlen. Auch wenn man jahrelang nichts von denen hört. Kulanz ist nicht in deren Sprachgebrauch.

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