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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. September 2014: Von Willi Fundermann an Jan Friso Roozen
Das ist eigentlich keine Frage der nationalen "Auslegung", das ist für Alle in der EU-FCL (FCL.740.A) geregelt:

"Bewerbern wird dieser Flug erlassen, wenn sie eine Befähigungsüberprüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung oder eine praktische Prüfung in einer anderen Flugzeugklasse oder einem anderen Flugzeugmuster absolviert haben."

Also: MEP-Check (oder TR-Check) ersetzt den "Schulungsflug", der "reine" IR-Check (SEP) nicht. Genau das gleiche galt übrigens auch schon unter JAR-FCL, ist also nicht wirklich neu. Neu ist nur, dass der FI die Verlängerung nicht mehr direkt in den Schein eintragen darf sondern nur noch der FE.

18. Juli 2021: Von Martin S. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

moin, google findet auf meine Frage mal wieder als erstes dieses Forum. Chapeau!

Also, EASA ATPL vorhanden, ich fliege beruflich einen midsize business Jet und gehe auch regelmäßig für OPC/LPC in den Simulatur.

Zusätzlich fliege ich privat eine SEP Maschine, und ich verstehe obige Antworten so, dass ich den 2-jährigen Überprüfungsflug für mein SEP nicht benötige. Vermutlich hätte ich den Handeintrag- SEP/TMG (ich war gerade erst) mit dem LPC machen müssen, also vom Flight Safety Examiner eintragen lassen? Ist das so richtig? ich habe sowieso eine Papier- & Bürokratieallergie....

18. Juli 2021: Von Matthias Reinacher an Martin S.

Du verstehst das richtig. Wenn du die 12 Stunden SEP in den vorangegangenen 12 Monaten hast, kann dir der TR-Checker den SEP PIC per Handeintrag verlängern und das auch entsprechend auf dem Prüfungsbogen vermerken (beim LBA: "Mitverlängerte Berechtigungen" oä.).

Ob das nachträglich noch geht, müsstest du erfragen...

19. Juli 2021: Von Martin S. an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

besten Dank, also für dieses Mal ist es wohl einfacher, den checkflug einfach zu machen. Statt die Lizenz, die ich brauche, zu Flight Safety zu schicken. aber in 2 Jahren weiß ich dann Bescheid ;-)

20. Juli 2021: Von Willi Fundermann an Martin S.

Nachträglich geht nicht. Auf dem Prüfungsformular muss der Prüfer ankreuzen "weitere Berechtigung mitverlängert". Hat er da nix eingetragen, wars das.

22. Juli 2021: Von Michael Weyrauch an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Nee, es gibt da einen Ausweg: Formlosen Antrag ans LBA, dazu ein Schreiben des Examiners dass ein Kreuzchen vergessen wurde und die Voraussetzungen für die Mitverlängerung vorliegen. Dazu Kopie des Prüfungsformulars mit ergänztem Kreuzchen. Dann trägt das LBA das ganze gegen eine kleine Gebühr (vermutlich €16) nach und stellt eine neue Lizenz aus. Hat zumindest bei mir geklappt.

22. Juli 2021: Von Willi Fundermann an Michael Weyrauch

Danke für den Hinweis, wusste ich nicht. Klingt nach einer sehr pragmatischen Lösung.


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